Wie hoch darf ein Mitgliedsbeitrag in einem Verein sein?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte absolute Höchstgrenze in Euro für Mitgliedsbeiträge in Vereinen. Weder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) noch die Abgabenordnung (AO) enthalten konkrete Betragsgrenzen.
Allerdings gilt für gemeinnützige Vereine folgende Einschränkung: Die Beiträge dürfen nicht so hoch sein, dass sie den Zugang für breite Bevölkerungskreise faktisch ausschließen. Diese Beurteilung erfolgt durch das Finanzamt im Einzelfall, unter Berücksichtigung von Beitragshöhe, Zielgruppe und Satzungszweck.
In der Praxis wird bei gemeinnützigen Vereinen regelmäßig geprüft, ob die Jahresbeiträge etwa die Grenze von ca. 1.000 € bis 1.500 € überschreiten. Oberhalb dieses Rahmens kann die Finanzverwaltung Nachweise oder besondere Begründungen verlangen. Wird ein deutlich höherer Beitrag verlangt, kann dies die Gemeinnützigkeit gefährden.
Für nicht gemeinnützige Vereine besteht keine Höchstgrenze – hier gilt Vertragsfreiheit.