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Was sind unechte Mitgliedsbeiträge?

Unechte Mitgliedsbeiträge sind Zahlungen von Vereinsmitgliedern, die nicht dem typischen Charakter eines Mitgliedsbeitrags entsprechen, sondern eher wie Spenden oder Entgelte für Leistungen behandelt werden – vor allem im Hinblick auf steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften.


Merkmale unechter Mitgliedsbeiträge:

  • Sie werden nicht für die bloße Mitgliedschaft erhoben, sondern sind an konkrete Gegenleistungen geknüpft (z. B. Teilnahme an Kursen, Nutzung von Einrichtungen).

  • Der Zahlende ist zwar formal Mitglied, erhält aber eine direkte Leistung für den Beitrag.

  • Steuerlich gelten sie nicht als echter Beitrag, sondern als Leistungsentgelt oder Spende – je nach Fall.


Beispiele (zur Verdeutlichung des Konzepts):

  • Ein „Mitglied“ zahlt regelmäßig, nimmt aber keine Vereinsrechte wahr und erhält dafür z. B. Werbung, bevorzugte Plätze, Rabatte o. Ä.

  • Fördermitglieder ohne Stimmrecht, die einen „Beitrag“ zahlen, der in Wirklichkeit eine freiwillige Zuwendung ist.


Bedeutung für die Gemeinnützigkeit:

  • Unechte Mitgliedsbeiträge können steuerlich als Spende gelten, wenn keine Gegenleistung erfolgt – in diesem Fall darf auch eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausgestellt werden.

  • Wenn eine Gegenleistung erfolgt, wird der Beitrag umsatzsteuerpflichtig und ist nicht spendenfähig.


Fazit:

Unechte Mitgliedsbeiträge sind rechtlich oder steuerlich keine echten Mitgliedsbeiträge, obwohl sie oft so bezeichnet werden. Sie sind vor allem im gemeinnützigen Bereich relevant, um korrekt zwischen Mitgliedsbeitrag, Spende und Entgelt zu unterscheiden. Die genaue Einordnung hat steuerliche Konsequenzen – insbesondere für die Gemeinnützigkeit und den Ausweis von Spendenbescheinigungen.

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