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Muss ein Mitgliedsantrag im Verein unterschrieben werden?

Viele Vereine verlangen von neuen Mitgliedern eine Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag. Doch ist diese wirklich zwingend erforderlich? Oder reicht eine formlose Erklärung, dass jemand Mitglied werden möchte?


Gesetzliche Grundlage

Das Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 21 ff.) schreibt keine besondere Form für den Eintritt in einen Verein vor. Weder eine Schriftform noch eine Unterschrift ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das bedeutet:

  • Ein Mitgliedsantrag kann mündlich, schriftlich oder auch elektronisch gestellt werden.

  • Eine Unterschrift ist nur dann erforderlich, wenn die Vereinssatzung dies ausdrücklich vorsieht.


Rolle der Satzung

Die Satzung ist das maßgebliche Regelwerk des Vereins. Darin kann bestimmt sein, dass:

  • der Antrag schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen muss,

  • eine Textform genügt (z. B. Antrag per E-Mail ohne Unterschrift), oder

  • die Form völlig frei bleibt.

Enthält die Satzung eine Unterschriftsklausel, muss sich der Verein daran halten.


Zweck der Unterschrift

Auch wenn sie rechtlich nicht vorgeschrieben ist, erfüllt die Unterschrift praktische Funktionen:

  • Verbindlichkeit: Das Mitglied bestätigt damit ausdrücklich seinen Beitrittswillen.

  • Nachweisbarkeit: Der Verein kann im Streitfall belegen, dass eine wirksame Beitrittserklärung abgegeben wurde.

  • Einverständnis: Mit der Unterschrift stimmt das Mitglied auch wichtigen Regelungen zu, z. B. zu Satzung, Beitragsordnung oder Datenschutzbestimmungen.


Elektronische Alternativen

In der Praxis nutzen viele Vereine mittlerweile digitale Verfahren:

  • Online-Formulare mit Bestätigungsbutton („Jetzt Mitglied werden“).

  • Zustimmung per Double-Opt-in-E-Mail.

  • Digitale Signaturen (z. B. DocuSign) für mehr Rechtssicherheit.

Diese Varianten sind rechtlich zulässig, solange die Satzung keine handschriftliche Unterschrift verlangt und die Erklärungen eindeutig dokumentiert werden.


Fazit

Ein Mitgliedsantrag muss nicht zwingend unterschrieben werden. Entscheidend ist, was die Vereinssatzung dazu vorgibt. Viele Vereine bestehen dennoch auf einer Unterschrift, um den Beitritt eindeutig zu dokumentieren. Wer als Verein flexibler sein möchte, sollte die Satzung entsprechend anpassen und digitale Verfahren ausdrücklich zulassen.

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