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Was ist bei Mitgliedsbeiträgen im Verein zu beachten?

Bei Mitgliedsbeiträgen im Verein sind einige rechtliche und organisatorische Punkte zu beachten, um Transparenz, Rechtssicherheit und ordnungsgemäße Vereinsführung zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Aspekte:


1. Grundlage im Verein: Satzung

  • Mitgliedsbeiträge müssen in der Satzung geregelt sein.

    • Höhe, Fälligkeit und mögliche Beitragsermäßigungen können direkt in der Satzung stehen.

    • Alternativ kann die Satzung regeln, dass die Mitgliederversammlung die Beiträge festlegt.


2. Beschlussfassung

  • Wenn nicht in der Satzung geregelt: Die Mitgliederversammlung beschließt über Höhe und Fälligkeit der Beiträge.

  • Ein Beschluss muss korrekt einberufen, abgestimmt und dokumentiert werden.


3. Gleichbehandlung & Ermäßigungen

  • Beiträge dürfen nicht willkürlich unterschiedlich festgesetzt werden.

  • Ermäßigungen (z. B. für Schüler, Rentner, Familien) sind zulässig – sie müssen aber transparent und begründet sein.


4. Zahlung & Mahnwesen

  • Fälligkeit und Zahlungsweise (z. B. Lastschrift, Überweisung) klar kommunizieren.

  • Bei Rückständen: Mahnung, ggf. Ausschlussverfahren laut Satzung.


5. Steuerliche Aspekte

  • Bei gemeinnützigen Vereinen müssen Beiträge den Anforderungen der Abgabenordnung (§ 52 AO) entsprechen.

  • Mitgliedsbeiträge sind steuerfrei, wenn sie satzungsgemäß erhoben werden.

  • Achtung: Spendenbescheinigungen dürfen für Mitgliedsbeiträge nicht ausgestellt werden (Ausnahme: Fördermitglieder ohne Gegenleistung).


6. Buchführung

  • Beiträge sind ordnungsgemäß zu verbuchen (idealerweise getrennt von Spenden, Umlagen etc.).

  • Nachvollziehbare Dokumentation ist wichtig für Transparenz und bei Prüfungen (z. B. Finanzamt, Mitgliederversammlung).


7. Umlagen vs. Beiträge

  • Umlagen sind Sonderzahlungen (z. B. für bestimmte Projekte).

  • Diese müssen ebenfalls in der Satzung erlaubt sein – sonst sind sie nicht zulässig.


8. Austritt und Beitragspflicht

  • Beiträge sind in der Regel bis zum Ende der Mitgliedschaft zu zahlen.

  • Ein rückwirkender Austritt zur Beitragsvermeidung ist nicht zulässig, wenn die Satzung es nicht erlaubt.


Fazit:

Ein gut geregeltes Beitragswesen schafft Vertrauen und schützt den Verein rechtlich. Die Satzung ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt.

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