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Welche Arten von Mitgliedschaften kann ein Verein anbieten?

Mitgliedschaften sind das Fundament eines Vereins. Sie regeln, wer dazugehört, welche Rechte und Pflichten bestehen und in welcher Form sich Menschen einbringen können. Neben der „klassischen“ Vollmitgliedschaft gibt es zahlreiche Varianten, die Vereine – je nach Satzung – anbieten können.


Gesetzliche Grundlage

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt keine bestimmten Arten von Mitgliedschaften vor. Jeder Verein kann in seiner Satzung selbst bestimmen, welche Formen der Mitgliedschaft es gibt. Wichtig ist, dass die Rechte und Pflichten für jede Mitgliedergruppe klar geregelt sind.


Typische Mitgliedschaftsarten

1. Ordentliche Mitglieder (aktive Mitglieder)

Dies sind die „vollwertigen“ Vereinsmitglieder mit allen Rechten und Pflichten:

  • Stimmrecht in der Mitgliederversammlung

  • Wahlrecht und Möglichkeit, Vereinsämter zu übernehmen

  • Pflicht zur Beitragszahlung

Sie bilden in der Regel den Kern des Vereins.


2. Außerordentliche Mitglieder (passive Mitglieder)

  • Unterstützen den Verein finanziell oder ideell

  • Nehmen nicht aktiv am Vereinsleben teil

  • Haben meist kein Stimmrecht, aber alle Informationsrechte

Diese Form eignet sich für Förderer oder ehemalige aktive Mitglieder.


3. Fördermitglieder

  • Hauptsächlich finanzielle Unterstützung durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden

  • Oft kein Stimmrecht und keine Ämterübernahme

  • Beliebt bei Vereinen, die Sponsoren oder Unterstützer einbinden möchten


4. Jugendliche Mitglieder

  • Mitglieder unter 18 Jahren

  • Teilnahme am Vereinsleben möglich

  • Einschränkungen bei Stimm- und Wahlrechten, da sie rechtlich noch nicht voll geschäftsfähig sind

  • Beitragshöhe oft reduziert


5. Ehrenmitglieder

  • Besondere Auszeichnung für langjährige Verdienste oder herausragendes Engagement

  • Befreiung von Mitgliedsbeiträgen üblich

  • Rechte können je nach Satzung unterschiedlich ausgestaltet sein (z. B. Stimmrecht ja/nein)


6. Familien- oder Partnermitgliedschaften

  • Vergünstigte Mitgliedschaft für mehrere Personen eines Haushalts

  • Häufig eine Mischung aus ordentlicher und passiver Mitgliedschaft

  • Praktisch für Sport- und Freizeitvereine


7. Zeitlich befristete Mitgliedschaften

  • Für bestimmte Projekte, Veranstaltungen oder Probephasen

  • Mitgliedschaft endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit

  • Besonders geeignet für Probe-Mitgliedschaften oder zeitlich begrenzte Engagements


Wichtig: klare Regelung in der Satzung

Damit unterschiedliche Mitgliedschaftsformen rechtssicher sind, sollte die Satzung genau festlegen:

  • welche Arten von Mitgliedschaften es gibt,

  • welche Rechte und Pflichten jede Gruppe hat,

  • wie der Eintritt, Austritt oder ein Wechsel geregelt ist,

  • wie Beiträge gestaltet werden.

Unklare oder unvollständige Satzungsregelungen können im Vereinsalltag zu Konflikten führen.


Fazit

Ein Verein kann neben der klassischen ordentlichen Mitgliedschaft viele weitere Formen anbieten: passive Mitgliedschaften, Fördermitgliedschaften, Jugend- oder Ehrenmitgliedschaften und sogar flexible Modelle wie Familien- oder zeitlich befristete Mitgliedschaften. Welche Varianten eingeführt werden, hängt von den Zielen und Bedürfnissen des Vereins ab – entscheidend ist, dass sie in der Satzung transparent und eindeutig geregelt sind.

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