Die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge ist eine zentrale Aufgabe im Vereinsleben. Mit asVerein können Sie dies einfach online erledigen. Sie haben damit die Zahlungen im Überblick, können Erinnerungen an Ihre Mitglieder senden und Spendenbescheinigungen erstellen.


Verwaltung der Mitgliedsbeiträge
Als Administrator können Sie im Admin die Mitgliedsbeiträge bearbeiten. Dazu steht Ihnen das Modul „Mitgliedsbeiträge“ zur Verfügung.
Mitgliedsbeiträge können sich dabei aus den normalen Beiträgen, einem individuellen Zusatzbeitrag, dem Aufnahmebeitrag und einem Korrekturbetrag zusammensetzen.
Mitgliedsbeiträge bearbeiten
Sie können in der Mitgliedsbeitragsverwaltung jeden Zahlungs-Eintrag bearbeiten.
Dabei können Sie vor allem die Beitragshöhe und Laufzeiten der Zahlung ändern und nach Bedarf anpassen.
Weiterhin können Sie Zahlungs-Erinnerungen und eine Spendenbescheinigung senden.
Über die Funktion „Zahlung einfügen“ können Sie neue Mitgliedsbeiträge für einzelne oder alle Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum in einem Durchlauf anlegen lassen.


Mitgliedsbeiträge im Frontend
Ihre Mitglieder können im Mitgliederbereich Ihre Mitgliedsbeiträge einsehen, den Zahlungsstatus prüfen und fällige Zahlungen ausführen.
QR-Code für Zahlungen
Wenn Mitglieder per Überweisung Ihren Mitgliedsbeitrag zahlen, können Sie ihnen dafür einen QR-Code bereitstellen. Dieser kann einfach über eine Bank-App gescannt werden und enthält alle Zahlungsdetails.
Dieser QR-Code kann sowohl im Mitgliederbereich angezeigt werden, aber auch in der Zahlungserinnerung mitgesandt werden.


Zahlungserinnerungen senden
Über die integrierte Nachrichtenfunktion können Sie sowohl einen Zahlungshinweis als auch eine Zahlungserinnerung senden.
Dabei können Sie diese Nachrichten an ein einzelnes Mitglied senden, aber auch an alle Mitglieder, wenn z.B. die Mitgliedsbeitrag für ein neues Jahr fällig werden.
Lastschrift-Export
Wenn Sie Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen wollen, können Sie die entsprechenden offenen Zahlungseinträge für einen Zeitraum in einer csv- oder xml-Datei exportieren.
Diese Datei können Sie dann in einem entsprechenden Programm Ihrer Hausbank einlesen oder direkt an Ihre Bank schicken.

Fragen und Antworten
Was ist bei Mitgliedsbeiträgen im Verein zu beachten?
Bei Mitgliedsbeiträgen in einem Verein ist wichtig, dass sie auf einer rechtlich sauberen und transparenten Grundlage beruhen. Die Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Beiträge müssen in der Satzung oder durch einen satzungsgemäß gefassten Beschluss – etwa der Mitgliederversammlung – festgelegt werden. Dabei sollte sichergestellt sein, dass die Beiträge für alle Mitglieder nachvollziehbar und gleichmäßig angewendet werden, sofern die Satzung keine Staffelung oder Ausnahmen vorsieht, zum Beispiel für bestimmte Altersgruppen oder Ehrenmitglieder. Die Beitragsgestaltung darf keine Mitglieder unangemessen benachteiligen und muss den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Mittel aus Mitgliedsbeiträgen ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet werden dürfen. Buchführung und Nachvollziehbarkeit der Zahlungseingänge sind ebenfalls von Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit, falls der Verein steuerbegünstigt ist. Schließlich sollte die Kommunikation über Beitragshöhe, Änderungen oder Mahnverfahren klar und rechtzeitig erfolgen, um Missverständnisse oder Konflikte mit den Mitgliedern zu vermeiden.
Kann eine Aufnahmebeitrag erfasst werden?
Ja, mit asVerein können auch Aufnahmebeiträge Teil des Mitgliedsbeitrages sein.
Dieser Aufnahmebeitrag kann für jede Mitgliedschaft separat festgelegt werden und wird entweder mit der Registrierung oder bei einer ersten Beitragszahlung berechnet.
Wer bestimmt den Mitgliedsbeitrag in einem Verein?
Den Mitgliedsbeitrag in einem Verein bestimmt in der Regel die Mitgliederversammlung – sofern die Satzung nichts anderes regelt.
Grundsätzlich gilt:
- Die Satzung legt entweder die Beitragshöhe direkt fest oder bestimmt, wer über die Beitragshöhe entscheidet (meist die Mitgliederversammlung).
- Häufig wird die Beitragshöhe in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen oder geändert werden kann.
- In einigen Fällen kann die Satzung auch festlegen, dass der Vorstand die Beiträge bestimmt – dies muss aber ausdrücklich geregelt sein.
Wichtig:
- Ohne eine entsprechende Satzungsgrundlage dürfen Beiträge nicht einseitig geändert oder erhoben werden.
- Beitragserhöhungen ohne satzungsgemäßen Beschluss sind rechtlich unwirksam.
Wie hoch darf ein Mitgliedsbeitrag in einem Verein sein?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte absolute Höchstgrenze in Euro für Mitgliedsbeiträge in Vereinen. Weder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) noch die Abgabenordnung (AO) enthalten konkrete Betragsgrenzen.
Allerdings gilt für gemeinnützige Vereine folgende Einschränkung: Die Beiträge dürfen nicht so hoch sein, dass sie den Zugang für breite Bevölkerungskreise faktisch ausschließen. Diese Beurteilung erfolgt durch das Finanzamt im Einzelfall, unter Berücksichtigung von Beitragshöhe, Zielgruppe und Satzungszweck.
In der Praxis wird bei gemeinnützigen Vereinen regelmäßig geprüft, ob die Jahresbeiträge etwa die Grenze von ca. 1.000 € bis 1.500 € überschreiten. Oberhalb dieses Rahmens kann die Finanzverwaltung Nachweise oder besondere Begründungen verlangen. Wird ein deutlich höherer Beitrag verlangt, kann dies die Gemeinnützigkeit gefährden.
Für nicht gemeinnützige Vereine besteht keine Höchstgrenze – hier gilt Vertragsfreiheit.
