Wer bestimmt den Mitgliedsbeitrag in einem Verein?
Den Mitgliedsbeitrag in einem Verein bestimmt in der Regel die Mitgliederversammlung – sofern die Satzung nichts anderes regelt.
Grundsätzlich gilt:
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Die Satzung legt entweder die Beitragshöhe direkt fest oder bestimmt, wer über die Beitragshöhe entscheidet (meist die Mitgliederversammlung).
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Häufig wird die Beitragshöhe in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen oder geändert werden kann.
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In einigen Fällen kann die Satzung auch festlegen, dass der Vorstand die Beiträge bestimmt – dies muss aber ausdrücklich geregelt sein.
Wichtig:
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Ohne eine entsprechende Satzungsgrundlage dürfen Beiträge nicht einseitig geändert oder erhoben werden.
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Beitragserhöhungen ohne satzungsgemäßen Beschluss sind rechtlich unwirksam.