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Wer bestimmt den Mitgliedsbeitrag in einem Verein?

Den Mitgliedsbeitrag in einem Verein bestimmt in der Regel die Mitgliederversammlungsofern die Satzung nichts anderes regelt.

Grundsätzlich gilt:

  • Die Satzung legt entweder die Beitragshöhe direkt fest oder bestimmt, wer über die Beitragshöhe entscheidet (meist die Mitgliederversammlung).

  • Häufig wird die Beitragshöhe in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen oder geändert werden kann.

  • In einigen Fällen kann die Satzung auch festlegen, dass der Vorstand die Beiträge bestimmt – dies muss aber ausdrücklich geregelt sein.

Wichtig:

  • Ohne eine entsprechende Satzungsgrundlage dürfen Beiträge nicht einseitig geändert oder erhoben werden.

  • Beitragserhöhungen ohne satzungsgemäßen Beschluss sind rechtlich unwirksam.

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