Das neue „Zukunftspaket Ehrenamt“: Höhere Pauschalen und massive Steuererleichterungen für Vereine


Veröffentlicht am 12. Juni 2026 von Alexander Süß

Wer in Deutschland einen Verein leitet, kennt das Problem: Die Leidenschaft gilt dem Sport, der Kultur oder dem sozialen Zweck – doch die Realität besteht oft aus Steuerformularen, Haftungsfragen und komplizierter Buchhaltung.

Damit ist jetzt Schluss! Mit dem neuen Steueränderungsgesetz hat die Bundesregierung das weitreichendste Entlastungspaket für das Ehrenamt seit Jahren auf den Weg gebracht. Unter dem Namen „Zukunftspaket Ehrenamt“ treten massive Erleichterungen in Kraft, die vor allem kleinen und mittleren Vereinen spürbar unter die Arme greifen.

Wir zeigen dir in diesem Artikel genau, welche Änderungen ab sofort für deinen Verein gelten und wie du maximal davon profitierst.

1. Mehr Geld für engagierte Mitglieder: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale steigen

Um das freiwillige Engagement in Deutschland attraktiver zu machen, wurden die steuerfreien Pauschalen deutlich angehoben. Das bedeutet, dass Vereine ihren Trainern, Betreuern und Vorständen höhere Anerkennungen zahlen können, ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben anfallen.

Die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)

  • Alt: 3.000 Euro pro Jahr
  • Neu: 3.300 Euro pro Jahr

Wer profitiert davon? Alle Personen, die im Verein direkt „am Menschen“ arbeiten. Dazu gehören Trainer, Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, aber auch Künstler oder Pfleger.

Die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)

  • Alt: 840 Euro pro Jahr
  • Neu: 960 Euro pro Jahr

Wer profitiert davon? Diese Pauschale gilt für alle Tätigkeiten, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen – also vor allem für administrative Aufgaben. Dazu gehören Vereinsvorsitzende, Kassenwarte, Schriftführer, Platzwarte oder Kioskhelfer.

⚠️ Wichtig für die Praxis: Die Pauschalen können nur gezahlt werden, wenn dies in der Vereinssatzung ausdrücklich erlaubt ist oder die Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Prüfe daher unbedingt eure Satzung!

2. Besserer Haftungsschutz: Aufatmen für Vereinsvorstände

Die Sorge vor der persönlichen Haftung hält viele engagierte Menschen davon ab, ein Vorstandsamt zu übernehmen. Wer haftet, wenn beim Vereinsfest etwas schiefgeht oder ein teurer Fehler bei der Steuer passiert?

Das Gesetz verknüpft das sogenannte gesetzliche Haftungsprivileg (§§ 31a, 31b BGB) direkt mit den Freibeträgen. Durch die Reform gilt:

Vorstände und Vereinsmitglieder, die maximal 3.300 Euro (vorher 840 Euro) Vergütung pro Jahr vom Verein erhalten, haften dem Verein und den Mitgliedern gegenüber nur noch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher, alltäglicher Fahrlässigkeit ist eine persönliche Haftung des Vorstands ab sofort gesetzlich ausgeschlossen. Das nimmt enormen Druck von den Schultern der Vereinsführung!

3. Die 100.000-Euro-Grenze: Das Ende des Bürokratie-Monsters für kleine Vereine

Bisher galt im Gemeinnützigkeitsrecht das strikte Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Das bedeutete: Jeder Euro, den ein Verein an Einnahmen oder Spenden verbuchen konnte, musste spätestens innerhalb der folgenden zwei Kalenderjahre wieder für den satzungsgemäßen Zweck ausgegeben werden. Für Kassenwarte bedeutete dies ein permanentes, kompliziertes Rechnen und das Bilden von Rücklagen im Kassenbuch.

Hier greift die wohl größte Entlastung der Reform: Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt für kleine Vereine komplett! Erst wenn die Gesamteinnahmen eines Vereins 100.000 Euro pro Jahr überschreiten, prüft das Finanzamt diese Frist.

Kleine Vereine dürfen Geld ab sofort flexibel ansparen, um beispielsweise größere Investitionen (wie eine Renovierung des Vereinsheims oder neue Sportgeräte) langfristig und ohne bürokratische Klimmzüge zu planen.

4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Freigrenze auf 50.000 Euro erhöht

Ob Einnahmen aus dem Vereinsfest, dem Verkauf von Bratwürsten, Trikotwerbung oder dem Sponsoring: Sobald ein Verein wirtschaftlich aktiv wird, bewegt er sich steuerlich auf dünnem Eis. Bisher lag die Freigrenze bei 45.000 Euro.

Die Grenze wurde nun auf 50.000 Euro angehoben. Bleiben die Bruttoeinnahmen (inklusive Umsatzsteuer) aus euren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unter dieser Summe, bleibt dieser Gewinn komplett körperschaftsteuer- und gewerbesteuerfrei.

Zusätzlich entfällt unterhalb dieser Grenze die extrem fehleranfällige und komplizierte Pflicht zur exakten Aufteilung aller Gemeinkosten auf die verschiedenen steuerlichen Sphären des Vereins. Das vereinfacht die jährliche Steuererklärung für den Kassenwart drastisch.

Fazit: Höhere Grenzen erfordern einen klaren Überblick

Das Zukunftspaket Ehrenamt ist ein echter Meilenstein und bringt die verdiente Entlastung. Doch die neuen Regeln und höheren Freibeträge nützen nur dann etwas, wenn der Verein seine Zahlen und Mitgliederdaten im Griff hat. Wer Übungsleiterpauschalen anhebt und wirtschaftliche Einnahmen bis 50.000 Euro sauber nachweisen will, scheitert schnell an unübersichtlichen Excel-Listen.

Die Lösung: Von Anfang an digital und rechtssicher verwalten

Mit dem WordPress-Plugin asverein.de setzt ihr die neuen gesetzlichen Vorgaben spielend leicht um:

  • Pauschalen im Blick: Verwalte Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen zentral und rechtssicher.
  • Automatisches Kassenbuch: Behalte eure Einnahmen im Auge, um die neuen Freigrenzen von 50.000 € und 100.000 € optimal auszunutzen – ohne Angst vor dem Finanzamt.
  • Mobile Entlastung: Über die native Vereinsapp kommuniziert der Vorstand direkt mit den Mitgliedern und Trainern, teilt Dokumente und spart wertvolle Admin-Zeit.

Nutzt die neuen gesetzlichen Freiheiten, um euren Verein zukunftssicher aufzustellen. Schaut euch an, wie asverein.de euch dabei den Rücken freihält!