Kündigung der Mitgliedschaft im Verein: Darauf musst du achten

Ob Sportverein, Musikgruppe oder Förderverein – irgendwann ändern sich die Interessen, die Zeit fehlt oder ein Umzug steht an. Wenn du aus einem Verein austreten möchtest, reicht es allerdings nicht, einfach nicht mehr zum Training oder zu den Proben zu erscheinen. Damit keine weiteren Mitgliedsbeiträge anfallen, ist eine form- und fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft notwendig.
In diesem Artikel erfährst du, worauf du rechtlich achten musst, welche Fristen gelten und wie das Kündigungsschreiben aussehen sollte.
Die rechtliche Grundlage: Was steht in der Vereinssatzung?
Das wichtigste Dokument für deine Kündigung der Mitgliedschaft ist die Satzung des jeweiligen Vereins. Im Gegensatz zu Mobilfunkverträgen oder Fitnessstudios, die gesetzlich stark reguliert sind, gilt im Vereinsrecht ein hoher Grad an Vereinsautonomie. Das bedeutet: Der Verein legt in seiner Satzung selbst fest, wie der Austritt geregelt ist.
Bevor du dein Schreiben aufsetzt, solltest du folgende Punkte in der Satzung prüfen:
- Die Kündigungsfrist: Häufig gilt eine Frist von drei Monaten zum Jahresende (31. Dezember) oder zum Ende eines Quartals.
- Die Form: Verlangt der Verein die Schriftform (mit echter Unterschrift per Post) oder reicht die Textform (per E-Mail)?
Fristen einhalten: Wann muss die Kündigung vorliegen?
Ein kritischer Punkt bei der Kündigung einer Mitgliedschaft ist der rechtzeitige Zugang des Schreibens. Es zählt dabei nicht das Datum, an dem du den Brief absendest, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Vereinsvorstand oder der Geschäftsstelle eingeht.
Beispiel: Gilt laut Satzung eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Jahresende, muss das Schreiben spätestens am 30. September beim Verein vorliegen. Trifft es erst am 1. Oktober ein, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
Textform vs. Schriftform: E-Mail oder Brief?
Seit einer Gesetzesänderung reicht bei vielen Verträgen die Textform (also eine einfache E-Mail) aus. Bei Vereinen kommt es jedoch ganz explizit auf den Wortlaut in der Satzung an:
- Steht dort „Schriftform“, musst du einen klassischen Brief ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen und per Post (am besten per Einschreiben) senden.
- Steht dort „Textform“, kannst du die Kündigung der Mitgliedschaft bequem per E-Mail oder über ein Online-Formular auf der Vereins-Website einreichen.
Tipp vom Profi: Fordere in deinem Schreiben immer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungstermins an. So hast du im Streitfall einen Nachweis in der Hand.
Checkliste: Was gehört in das Kündigungsschreiben?
Damit der Vereinsvorstand deine Kündigung schnell und ohne Rückfragen bearbeiten kann, sollten folgende Angaben enthalten sein:
- Dein vollständiger Name und deine aktuelle Adresse
- Deine Mitgliedsnummer (falls zur Hand)
- Das aktuelle Datum
- Der eindeutige Satz: „Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im [Vereinsname] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
- Die Bitte um eine Bestiftigung der Kündigung
- Der Widerruf einer eventuell erteilten Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Beiträge nach dem Austrittstermin
- Deine handschriftliche Unterschrift (bei postalischer Kündigung)
Fazit: Rechtzeitig handeln spart bares Geld
Die Kündigung einer Mitgliedschaft ist kein Hexenwerk, erfordert aber einen kurzen Blick in die Vereinsregeln. Wer die Fristen im Kalender im Auge behält und die Formvorgaben der Satzung einhält, vermeidet unnötige Diskussionen und die Zahlung ungewollter Beiträge für das Folgejahr.
So binden Sie die Kündigung mit asVerein in Ihre Vereinshomepage ein
Das Plugin asVerein bietet ein eigenes Modul für die Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft. Dazu binden Sie folgenden Shortcode auf einer Seite ihrer Homepage ein:
asverein_account_del
Diese Seite verknüpfen Sie z.B. im Mitgliederbereich. Über dieses Formular kann ein Mitglied nun seine Kündigung einreichen.
Sie als Administrator erhalten dazu eine Email und die Kündigung wird im Mitgliedsdatensatz gespeichert.
