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Muss ein Mitgliedsantrag schriftlich oder kann er auch online gestellt werden?

Viele Vereine möchten ihre Aufnahmeverfahren moderner und einfacher gestalten – dazu gehört auch die Möglichkeit, Mitgliedsanträge online entgegenzunehmen. Doch ist das nach deutschem Vereinsrecht überhaupt zulässig, oder muss der Antrag zwingend schriftlich erfolgen?


Gesetzliche Grundlagen im Vereinsrecht

Das deutsche Vereinsrecht ist in den §§ 21 ff. BGB geregelt. Interessanterweise schreibt das Gesetz keine bestimmte Form für den Mitgliedsantrag vor. Ein Antrag kann also grundsätzlich mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen – sofern die Vereinssatzung nichts anderes regelt.

Damit liegt die Entscheidung, welche Form vorgesehen ist, beim Verein selbst.


Bedeutung der Vereinssatzung

Die Satzung ist das „Grundgesetz“ des Vereins. Dort kann festgelegt sein, dass

  • der Antrag schriftlich zu stellen ist (häufig der Fall),

  • ein elektronisches Formular oder eine E-Mail genügt, oder

  • keine bestimmte Form vorgeschrieben wird.

Ist in der Satzung nichts geregelt, reicht auch eine formlose Erklärung des Aufnahmewillens, z. B. per E-Mail.


Online-Mitgliedsantrag: rechtlich zulässig

Ein Online-Antrag – etwa über ein Formular auf der Vereinswebsite – ist rechtlich möglich. Allerdings muss der Verein dabei einige Punkte beachten:

  • Rechtsverbindlichkeit: Der Antragsteller muss klar erkennen, dass er eine verbindliche Beitrittserklärung abgibt (z. B. durch Anklicken eines „Jetzt Mitglied werden“-Buttons).

  • Datenschutz (DSGVO): Die erhobenen Daten müssen verschlüsselt übermittelt und entsprechend geschützt gespeichert werden. Eine Datenschutzerklärung ist zwingend erforderlich.

  • Nachweisbarkeit: Es sollte dokumentiert werden können, wann und in welcher Form der Antrag eingegangen ist. Eine Bestätigungs-E-Mail an das neue Mitglied ist empfehlenswert.


Praxis-Tipp für Vereine

  • Wenn der Verein mehr Flexibilität wünscht, sollte die Satzung entsprechend angepasst werden (z. B. Formulierung: „Der Antrag auf Mitgliedschaft kann schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen“).

  • Bei rein schriftlicher Vorgabe in der Satzung sind Online-Anträge nicht ausreichend und müssten nachträglich in Papierform bestätigt werden.

  • Eine Kombination ist oft sinnvoll: Online-Antrag für den unkomplizierten Einstieg, gefolgt von einer schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift bei der ersten Vereinsveranstaltung.


Fazit

Nach Vereinsrecht ist ein Mitgliedsantrag nicht zwingend schriftlich erforderlich. Ob auch Online-Anträge zulässig sind, hängt maßgeblich von der Satzung des Vereins ab. Wer als Verein digitale Wege nutzen möchte, sollte die Satzung klarstellen und dabei sowohl rechtliche Nachweisbarkeit als auch Datenschutz gewährleisten.

alexander suess
Alexander Süß - steht hinter asVerein.

Er ist passionierter PHP-Entwickler
und arbeitet seit vielen Jahren im Bereich Wordpress.

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