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Wann ist keine Spendenbescheinigung erforderlich?

In Deutschland gibt es Situationen, in denen keine formale Spendenbescheinigung notwendig ist, um eine Spende steuerlich geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Spenden bis zu 300 Euro (Stand 2025). Bei solchen Beträgen reicht ein sogenannter vereinfachter Nachweis, wodurch sowohl Spender als auch Vereine Zeit und Aufwand sparen.

Was zählt als vereinfachter Nachweis?

Ein vereinfachter Nachweis kann beispielsweise einer der folgenden Belege sein:

  • Kontoauszug: Der Überweisungsbeleg der Bank genügt, wenn er die wesentlichen Informationen zur Spende enthält.
  • Bareinzahlungsbeleg: Für Barspenden gilt der Zahlungsbeleg der Bank oder Sparkasse.
  • Quittung des Vereins: Manche Vereine stellen einfache Spendenquittungen aus, die nicht den vollen Anforderungen einer Spendenbescheinigung entsprechen.

Wichtige Voraussetzungen

Damit der vereinfachte Nachweis akzeptiert wird, müssen einige Punkte erfüllt sein:

  • Der Beleg muss den Namen und die Anschrift des Spenders enthalten.
  • Der Zweck der Spende sowie der Empfänger, also der gemeinnützige Verein, müssen klar erkennbar sein.
  • Zusätzlich sollte auf dem Beleg erwähnt werden, dass der Verein gemeinnützig tätig ist.

Vorteile für kleine Spenden

Die Regelung für den vereinfachten Nachweis erleichtert es vor allem Spendern, spontan kleinere Beträge zu spenden, ohne auf eine formelle Bescheinigung zu warten. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand für Vereine erheblich reduziert, sodass mehr Ressourcen für die eigentlichen Vereinszwecke zur Verfügung stehen.

Für Spenden über 300 Euro ist jedoch weiterhin eine offizielle Spendenbescheinigung erforderlich, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies stellt sicher, dass größere Zuwendungen genau dokumentiert werden.

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