Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für eine Spendenquittung
In Deutschland unterliegt die Ausstellung von Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) klaren gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere durch das Einkommensteuergesetz (EStG) und die zugehörigen Verwaltungsanweisungen geregelt werden. Eine Spendenquittung dient dem Spender dazu, eine Zuwendung steuerlich geltend zu machen, also bei der Einkommensteuer abzusetzen. Damit das Finanzamt die Spende anerkennt, muss die Zuwendungsbestätigung bestimmte Anforderungen erfüllen. Im Folgenden werden die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben auf etwa 600 Wörter erklärt.
📜 Gesetzliche Grundlage
Die maßgeblichen Vorschriften zur Spendenbescheinigung finden sich in:
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§ 10b EStG: Regelt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
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§ 50 EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung): Regelt die inhaltlichen Anforderungen an Zuwendungsbestätigungen.
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Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), insbesondere zu §§ 51–68 AO: Präzisiert die Anforderungen für gemeinnützige Organisationen.
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BMF-Schreiben (Bundesministerium der Finanzen): Gibt verbindliche Muster und weitere Hinweise zur Ausstellung von Spendenquittungen heraus.
✅ Wer darf Spendenquittungen ausstellen?
Spendenquittungen dürfen nur bestimmte Körperschaften ausstellen. Dazu zählen:
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Gemeinnützige Organisationen, die nach §§ 51 ff. AO anerkannt sind (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen).
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Kirchen und Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind.
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Politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen (für bestimmte Sonderregelungen).
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Öffentlich-rechtliche Institutionen, z. B. Gemeinden.
Die Organisation muss eine Freistellungsbescheinigung oder eine gültige vorläufige Bescheinigung vom Finanzamt haben, dass sie gemeinnützig tätig ist.
📄 Inhalt einer Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung)
Die Zuwendungsbestätigung muss in Textform erfolgen und folgende Pflichtangaben enthalten:
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Name und Anschrift der Organisation
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Steuernummer oder das zuständige Finanzamt
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Datum und Ort der Ausstellung
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Name und Anschrift des Spenders
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Betrag der Spende (bei Geldspenden) oder Beschreibung (bei Sachspenden)
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Datum der Zuwendung
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Verwendungszweck (z. B. „für satzungsgemäße gemeinnützige Zwecke“)
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Hinweis, ob es sich um eine Geld- oder Sachspende handelt
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Angabe, ob eine Gegenleistung erfolgt ist – also Bestätigung, dass keine Gegenleistung gewährt wurde
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Bestätigung der Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO
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Unterschrift oder eingescannte Unterschrift eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds
📌 Einheitliches amtliches Muster
Das Bundesfinanzministerium gibt amtliche Muster für Spendenbescheinigungen heraus, die verbindlich sind. Diese findest du z. B. unter dem Stichwort „BMF-Schreiben Zuwendungsbestätigung Muster“. Organisationen müssen diese Muster verwenden – entweder durch ein Formular oder als digital generierte Bescheinigung mit exakt gleichem Inhalt.
Einige Varianten der Muster:
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Spende an gemeinnützige Organisationen (Geldspende)
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Sachspende an gemeinnützige Organisationen
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Mitgliedsbeiträge, die als Spenden gelten
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Spenden an politische Parteien
⚠️ Besondere Hinweise
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Sachspenden müssen mit dem gemeinen Wert (Zeitwert) beziffert werden. Eine genaue Beschreibung und ggf. ein Nachweis über den Wert sind erforderlich.
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Bei Spenden über 300 € muss eine offizielle Spendenquittung vorliegen. Für Beträge bis 300 € reicht ein vereinfachter Nachweis (z. B. Kontoauszug, PayPal-Beleg + Hinweistext der Organisation).
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Es darf keine Gegenleistung für die Spende erfolgen – z. B. keine Werbung, kein Produkt, keine namentliche Nennung gegen Geld.
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Bei unrichtigen oder unberechtigten Spendenquittungen haftet die Organisation ggf. für den Steuerausfall (Haftung nach § 10b Abs. 4 EStG).
💡 Elektronische Spendenbescheinigungen
Seit 2017 erlaubt die Finanzverwaltung ausdrücklich, Spendenquittungen elektronisch zu versenden – z. B. als PDF per E-Mail. Die Quittung muss aber trotzdem alle formalen Anforderungen erfüllen.
Spendenquittung mit asVerein
Mit asVerein können Sie einfach Spenden erfassen und verwalten und Ihren Spendern elektronisch eine Spendenquittung übermitteln.