Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für eine Spendenquittung
In Deutschland gibt es bestimmte gesetzliche Vorgaben für die Ausstellung von Spendenquittungen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Ausstellungsberechtigung: Nur gemeinnützige Organisationen, die als steuerbegünstigt anerkannt sind, dürfen Spendenquittungen ausstellen. Dies umfasst Vereine, Stiftungen und bestimmte andere gemeinnützige Einrichtungen.
- Inhalt der Spendenquittung: Eine Spendenquittung muss nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster ausgestellt werden. Sie muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Spenders
- Name und Anschrift des Empfängers (gemeinnützige Organisation)
- Betrag der Spende oder eine Beschreibung der Sachspende (Alter, Zustand, aktueller Wert)
- Datum der Spende
- Unterschrift des Empfängers
- Spenden bis 300 Euro: Für Spenden bis zu 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis, z.B. ein Kontoauszug.
- Aufbewahrung: Spendenquittungen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Bei elektronisch übermittelten Spendenbescheinigungen beträgt die Aufbewahrungsfrist sieben Jahre.
- Haftung: Bei fehlerhaften Spendenquittungen haftet die Organisation, und bei Missbrauch kann der Vorstand privat haftbar gemacht werden.
Diese Vorgaben helfen sicherzustellen, dass Spenden steuerlich absetzbar sind und die Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der gemeinnützigen Organisationen gewährleistet bleibt.