Für wie lange wird ein Vorsitzender üblicherweise gewählt?
Hallo zusammen,
wir stecken gerade mitten in einer Satzungsneufassung für unseren Verein. Bisher war es bei uns so geregelt, dass der Vorsitzender alle zwei Jahre neu gewählt werden muss. Das führt bei uns im Vorstand allerdings zu ziemlich viel Bürokratie und ständigen Gängen zum Vereinsregister.
Mich würde interessieren, wie das bei euren Vereinen geregelt ist: Für wie lange wird ein Vorsitzender bei euch typischerweise gewählt? Gibt es gesetzliche Vorgaben im BGB, die eine maximale Amtszeit vorschreiben, oder sind wir da bei der Gestaltung der Satzung komplett frei?
Danke für eure Erfahrungswerte!
Hallo,
das ist eine klassische Weichenstellung bei der Satzungsarbeit!
Die kurze Antwort lautet: Das BGB macht hier keine gesetzlichen Vorgaben. Ihr seid bei der Dauer der Amtszeit völlig frei. Ihr könntet theoretisch festlegen, dass ein Vorsitzender für ein Jahr, für fünf Jahre oder sogar auf unbestimmte Zeit gewählt wird (auch wenn Letzteres aus demokratischen Gründen selten empfohlen wird).
Aus der Vereinspraxis haben sich vor allem zwei Modelle bewährt:
Der 2-Jahres-Turnus: Das ist der Klassiker. Er bietet eine gute Balance zwischen Kontinuität und der Möglichkeit für den Verein, relativ zeitnah personelle Veränderungen vorzunehmen.
Der 3- oder 4-Jahres-Turnus: Das nehmen viele Vereine genau aus deinem genannten Grund (Bürokratie- und Kostenminimierung beim Amtsgericht). Je länger die Amtszeit, desto ruhiger kann der Vorstand an langfristigen Projekten arbeiten.
Ein extrem wichtiger Tipp für eure neue Satzung:
Vergesst auf keinen Fall die sogenannte Übergangsklausel (auch Fortgeltungsklausel genannt). Fügt unbedingt einen Satz ein wie: „Der Vorsitzender bleibt so lange im Amt, bis ein Nachfolger gültig gewählt ist.“
Wenn ihr das nicht tut und eine Wahl (warum auch immer) fehlschlägt oder verschoben werden muss, ist euer Verein von heute auf morgen handlungsunfähig, weil die Amtszeit eures Vorsitzenden taggenau abläuft.
Und bitte beachten: dies ist keine Rechtsberatung, dafür gibt es Fachanwälte.
Viele Grüße,
Ina
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