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Vorsitzender

Der Vorsitzende eines Vereins ist eine Person, die an der Spitze des Vorstands steht und in der Regel die Führungs- und Repräsentationsfunktion des Vereins übernimmt. Er oder sie wird oft auch als 1. Vorsitzender, Präsident, Vereinsleiter oder Vorstandsvorsitzender bezeichnet – je nach Satzung des Vereins.


🧾 Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für den Vereinsvorsitzenden findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in:

  • § 26 BGB – Regelung des „vertretungsberechtigten Vorstands“

  • §§ 21–79 BGB – Allgemeines Vereinsrecht

Laut § 26 BGB wird der Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins bezeichnet. Der Vorsitzende ist häufig der Hauptvertreter innerhalb dieses Vorstands.


👤 Aufgaben des Vorsitzenden

Je nach Satzung und Struktur des Vereins kann der Vorsitzende u. a. folgende Aufgaben haben:

  • Leitung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen

  • Vertretung des Vereins nach außen (z. B. bei Behörden, Sponsoren, Presse)

  • Repräsentation des Vereins bei Veranstaltungen

  • Organisation und Koordination der Vereinsarbeit

  • Unterzeichnung von Verträgen, falls er laut Satzung alleinvertretungsberechtigt ist

  • Kommunikation mit Mitgliedern, Gremien und Kooperationspartnern


🗳️ Wahl und Amtszeit

  • Der Vorsitzende wird durch die Mitgliederversammlung gewählt, wenn die Satzung nichts anderes vorsieht.

  • Die Amtszeit ist ebenfalls in der Satzung geregelt (z. B. zwei Jahre).

  • Wiederwahl ist in der Regel möglich.

  • Der Vorsitzende kann abgewählt oder bei Rücktritt durch eine Neuwahl ersetzt werden.


🤝 Vertretung und Stellvertretung

Häufig gibt es auch:

  • Einen stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender), der den Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertritt.

  • Weitere Vorstandsmitglieder mit spezifischen Aufgaben (z. B. Kassenwart, Schriftführer).

Die genauen Vertretungsregelungen müssen in der Satzung des Vereins stehen.


⚖️ Verantwortung und Haftung

Der Vorsitzende trägt eine besondere Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung des Vereins. Bei grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung kann er unter Umständen haftbar gemacht werden – insbesondere bei Verstößen gegen steuerliche, rechtliche oder gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben.


✅ Fazit

Der Vorsitzende eines Vereins ist die zentrale Führungsperson und häufig der erste Ansprechpartner sowohl intern (für Mitglieder, Vorstand) als auch extern (für Behörden, Öffentlichkeit). Seine Rolle ist rechtlich im Vereinsrecht verankert und wird durch die jeweilige Vereinssatzung konkretisiert.

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