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Was ist die Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale ist eine steuerliche Vergünstigung in Deutschland, die Menschen zugutekommt, die sich freiwillig und unentgeltlich in einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich engagieren. Ziel dieser Regelung ist es, ehrenamtliches Engagement zu würdigen und zu fördern, indem bestimmte Einnahmen aus diesen Tätigkeiten steuerfrei gestellt werden.

Gesetzliche Grundlage

Die Ehrenamtspauschale ist in § 3 Nr. 26a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Sie erlaubt es, Einkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr steuerfrei zu erhalten. Aktuell (Stand 2025) beträgt dieser Betrag 840 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Wer ehrenamtlich tätig ist und dafür eine Aufwandsentschädigung bekommt, muss diese bis zu dieser Höhe nicht versteuern.

Voraussetzungen

Damit die Ehrenamtspauschale in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ehrenamtliche Tätigkeit: Die Tätigkeit muss nebenberuflich und nicht hauptberuflich ausgeübt werden. Das bedeutet, sie darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle beanspruchen.

  2. Gemeinnütziger Zweck: Die Tätigkeit muss für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation erfolgen. Das können z. B. Sportvereine, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, kulturelle Einrichtungen oder soziale Dienste sein.

  3. Vergütung: Es muss eine Vergütung gezahlt werden, z. B. in Form einer Aufwandsentschädigung. Dabei ist es egal, ob die Zahlung monatlich, einmalig oder unregelmäßig erfolgt – solange der Betrag von 840 Euro pro Jahr nicht überschritten wird, ist er steuerfrei.

  4. Keine Überschneidung mit Übungsleiterpauschale: Die Ehrenamtspauschale ist nicht mit der Übungsleiterpauschale kombinierbar. Wer z. B. als Trainer oder Kursleiter arbeitet, fällt unter die Übungsleiterregelung (§ 3 Nr. 26 EStG), bei der bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei möglich sind. Beide Pauschalen können jedoch nebeneinander genutzt werden, wenn die Tätigkeiten voneinander getrennt sind.

Beispiele für begünstigte Tätigkeiten

  • Kassierer im Sportverein

  • Platzwart im Fußballverein

  • Vorstandsmitglied eines gemeinnützigen Vereins

  • Fahrer bei einem sozialen Fahrdienst

  • Helfer bei Veranstaltungen einer kirchlichen Gemeinde

  • Pflege von Vereinsanlagen oder technischer Support bei Veranstaltungen

Steuerliche Behandlung

Wer die Ehrenamtspauschale nutzt, muss die Einnahmen in der Steuererklärung angeben, allerdings nur, wenn sie den Freibetrag übersteigen. Bleiben die Einnahmen unterhalb von 840 Euro, sind sie vollständig steuerfrei und müssen in der Regel nicht einmal in der Steuererklärung aufgeführt werden. Bei höheren Einnahmen ist nur der darüber hinausgehende Teil steuerpflichtig.

Zudem gilt: Wenn tatsächlich entstandene Kosten (z. B. Fahrtkosten, Materialkosten) höher sind als die erhaltene Vergütung, können diese ggf. zusätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sofern eine Steuererklärung erfolgt.

Vorteile und Bedeutung

Die Ehrenamtspauschale ist ein wichtiges Instrument zur Anerkennung freiwilliger Arbeit in Deutschland. Sie erleichtert es Organisationen, Helfer für ihre Projekte zu gewinnen, ohne diese vollständig unentgeltlich arbeiten zu lassen. Gleichzeitig wird ehrenamtliches Engagement finanziell entlastet und attraktiver gemacht.

Gerade in Bereichen wie Sport, Kultur, Soziales oder Katastrophenschutz wäre ohne ehrenamtlich tätige Menschen vieles nicht möglich. Die Pauschale sorgt dafür, dass diese Menschen zumindest einen kleinen Ausgleich für ihre Mühen erhalten – ohne dafür steuerlich belastet zu werden.

Fazit

Die Ehrenamtspauschale ist ein steuerlicher Freibetrag, der Menschen zugutekommt, die sich freiwillig in gemeinnützigen oder öffentlichen Bereichen engagieren. Bis zu 840 Euro pro Jahr können dabei steuerfrei verdient werden, ohne dass diese Leistungen mit dem Finanzamt abgerechnet werden müssen. Damit stellt die Regelung einen wichtigen Beitrag zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland dar.

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