Können im Verein Fahrtkosten abgesetzt werden?


Veröffentlicht am 14. Juli 2025 von Alexander Süß

Ja, ein Verein kann Fahrtkosten absetzen, auch ohne Tabelle, aber bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Hier eine kompakte Übersicht:


Grundsätzliches

Ein gemeinnütziger Verein kann Fahrtkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit stehen.


🧾 Was ist absetzbar?

  • Fahrten zu Veranstaltungen, Wettkämpfen, Sitzungen, Fortbildungen

  • Fahrten von ehrenamtlichen Helfern, wenn sie im Auftrag des Vereins tätig sind

  • Dienstreisen von Vorstandsmitgliedern


📌 Wichtige Voraussetzungen

  1. Belegnachweis: Auch ohne Tabelle müssen die Fahrten nachvollziehbar dokumentiert sein:

    • Wer ist gefahren?

    • Wann?

    • Wohin?

    • Warum (Zweck)?

    • Kilometeranzahl

  2. Nachweisarten:

    • Schriftliche Abrechnung der Fahrt (formlos, aber vollständig)

    • Quittung über Erstattung durch den Verein

  3. Kilometerpauschale (für Privatfahrzeug):

    • 0,30 € pro km (Stand 2024)

    • Gilt nur, wenn kein anderes Transportmittel bezahlt wurde


💡 Wichtig für den Verein

  • Fahrtkostenerstattungen dürfen nur erfolgen, wenn sie vorher in der Satzung, Geschäftsordnung oder einem Vorstandsbeschluss geregelt sind.

  • Bei Erstattungen an Ehrenamtliche gelten ggf. die Ehrenamtspauschale oder der Übungsleiterfreibetrag (steuerfreie Grenzen).

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