Können im Verein Fahrtkosten abgesetzt werden?
Ja, ein Verein kann Fahrtkosten absetzen, auch ohne Tabelle, aber bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Hier eine kompakte Übersicht:
✅ Grundsätzliches
Ein gemeinnütziger Verein kann Fahrtkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit stehen.
🧾 Was ist absetzbar?
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Fahrten zu Veranstaltungen, Wettkämpfen, Sitzungen, Fortbildungen
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Fahrten von ehrenamtlichen Helfern, wenn sie im Auftrag des Vereins tätig sind
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Dienstreisen von Vorstandsmitgliedern
📌 Wichtige Voraussetzungen
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Belegnachweis: Auch ohne Tabelle müssen die Fahrten nachvollziehbar dokumentiert sein:
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Wer ist gefahren?
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Wann?
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Wohin?
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Warum (Zweck)?
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Kilometeranzahl
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Nachweisarten:
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Schriftliche Abrechnung der Fahrt (formlos, aber vollständig)
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Quittung über Erstattung durch den Verein
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Kilometerpauschale (für Privatfahrzeug):
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0,30 € pro km (Stand 2024)
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Gilt nur, wenn kein anderes Transportmittel bezahlt wurde
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💡 Wichtig für den Verein
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Fahrtkostenerstattungen dürfen nur erfolgen, wenn sie vorher in der Satzung, Geschäftsordnung oder einem Vorstandsbeschluss geregelt sind.
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Bei Erstattungen an Ehrenamtliche gelten ggf. die Ehrenamtspauschale oder der Übungsleiterfreibetrag (steuerfreie Grenzen).