Ist eine Spende steuerlich absetzbar?
Ja, Spenden sind in Deutschland steuerlich absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, dass man den gespendeten Betrag von der Steuer abziehen und somit seine Steuerlast reduzieren kann. Damit eine Spende steuerlich berücksichtigt wird, muss sie freiwillig, unentgeltlich und ohne Gegenleistung geleistet werden. Außerdem ist es entscheidend, dass die Spende an eine Organisation geht, die als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt ist. Solche Organisationen sind meist im Vereinsregister eingetragen oder besitzen einen besonderen steuerlichen Status, den das Finanzamt bestätigt hat. Dazu zählen beispielsweise Wohltätigkeitsorganisationen, Kirchen, kirchliche Einrichtungen, Tierschutzvereine, Umweltinitiativen, Museen, Stiftungen oder Einrichtungen zur Förderung von Bildung und Wissenschaft.
Ein wichtiger Aspekt für die steuerliche Absetzbarkeit ist der Nachweis der Spende. Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt ein einfacher Nachweis, zum Beispiel ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Bank oder der Ausdruck der Online-Überweisung. Dabei müssen Name des Spenders, Empfänger, Betrag und Verwendungszweck ersichtlich sein. Bei höheren Beträgen ab 300 Euro verlangt das Finanzamt in der Regel eine formelle Zuwendungsbestätigung, auch als Spendenquittung bekannt. Diese Bestätigung muss bestimmten formalen Anforderungen genügen, die in der Abgabenordnung genau geregelt sind. Sie wird von der begünstigten Organisation ausgestellt und enthält unter anderem den genauen Betrag, den Verwendungszweck der Spende, die Angabe, ob eine Gegenleistung erfolgt ist, sowie die Steuernummer der Organisation.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist in § 10b des Einkommensteuergesetzes geregelt. Dort ist festgelegt, dass Spenden an steuerbegünstigte Organisationen als Sonderausgaben abgezogen werden können. Allerdings gibt es Grenzen für die Absetzbarkeit. Grundsätzlich dürfen Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte geltend gemacht werden. Alternativ kann man auch vier Promille der Summe der gesamten Umsätze sowie der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter absetzen. Diese zweite Regelung betrifft jedoch eher Unternehmen oder Selbstständige. Wenn die Spenden in einem Jahr diese Höchstgrenze überschreiten, besteht die Möglichkeit, den nicht abziehbaren Teil in zukünftige Jahre zu übertragen. Das nennt man Spendenvortrag, und dieser wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, sofern man die entsprechenden Angaben in der Steuererklärung macht.
Ein Sonderfall sind Spenden an politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen. Diese können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, allerdings gelten dafür andere Regeln. Bis zu einem Betrag von 1.650 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 3.300 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften können 50 Prozent der Spende direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Der darüber hinausgehende Betrag kann – unter bestimmten Voraussetzungen – als Sonderausgabe abgesetzt werden, wie bei den normalen Spenden.
Auch Sachspenden sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Dabei ist es wichtig, dass der Wert der Sachspende korrekt ermittelt und von der empfangenden Organisation bestätigt wird. Der gemeinnützige Empfänger muss die Spende quittieren und deren Verwendungszweck angeben. Für gebrauchte Gegenstände wird in der Regel der Zeitwert angesetzt, nicht der Neupreis. Für neue Gegenstände kann der Einkaufswert als Bemessungsgrundlage gelten. Auch bei Unternehmensspenden in Form von Waren oder Dienstleistungen gelten spezielle Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuer und den Aufwand für den Betrieb.
Für die Eintragung in der Einkommensteuererklärung gibt es ein eigenes Feld unter den Sonderausgaben. Hier werden die Spendenbeträge eingetragen, je nachdem ob es sich um Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder Stiftungen handelt. Wenn die Organisation direkt im Inland tätig ist, ist die Abwicklung relativ unkompliziert. Für Spenden an Organisationen im EU-Ausland gelten ähnliche Regeln, aber hier wird vom Finanzamt oft ein zusätzlicher Nachweis verlangt, dass die Organisation die gleichen gemeinnützigen Voraussetzungen erfüllt wie eine inländische Einrichtung.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Zahlung an einen Verein oder eine Organisation automatisch als Spende gilt. Mitgliedsbeiträge zum Beispiel, die überwiegend der Freizeitgestaltung dienen, wie bei Sport-, Gesangs- oder Karnevalsvereinen, sind in der Regel nicht absetzbar. Auch Beiträge, bei denen eine Gegenleistung erfolgt – etwa ein Essen bei einer Charity-Veranstaltung oder ein Tombola-Los –, gelten nicht als reine Spende. In diesen Fällen liegt keine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung vor, was für die steuerliche Absetzbarkeit aber Voraussetzung wäre.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Spenden in Deutschland ein wirkungsvolles Instrument der steuerlichen Entlastung sein können – vorausgesetzt, die Bedingungen stimmen. Wer regelmäßig oder einmalig spendet, sollte immer darauf achten, wohin das Geld geht, wofür es verwendet wird und ob die Organisation berechtigt ist, Spendenquittungen auszustellen. Nur dann kann die Zuwendung auch steuerlich berücksichtigt werden. Wer seine Steuererklärung sorgfältig vorbereitet und die erforderlichen Nachweise beilegt, kann auf diesem Weg nicht nur Gutes tun, sondern auch sparen. In Zeiten steigender gesellschaftlicher Herausforderungen sind Spenden ein unverzichtbarer Beitrag für das Gemeinwohl – und werden vom Gesetzgeber entsprechend unterstützt.