Ist eine Spende steuerlich absetzbar? Wie Mitglieder ihre Spenden von der Steuer absetzen


Veröffentlicht am 5. Juli 2025 von Alexander Süß

Wer einen Verein finanziell unterstützt, tut Gutes – und kann sich dieses Engagement vom Staat belohnen lassen. Doch beim Thema Steuererklärung herrscht oft Verwirrung: Darf man jeden Mitgliedsbeitrag einfach absetzen? Was gilt als Spende? Und welche Nachweise verlangt das Finanzamt?

Hier erfährst du, wie Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich behandelt werden und worauf Mitglieder sowie Vereine achten müssen.

1. Das Wichtigste vorweg: Der feine Unterschied

Viele Vereinsmitglieder werfen Spenden und Mitgliedsbeiträge in einen Topf. Steuerlich macht das Finanzamt hier jedoch einen gewaltigen Unterschied:

  • Spenden sind freiwillige Zuwendungen, die ohne Gegenleistung erbracht werden. Sie sind grundsätzlich steuerlich absetzbar, sofern der Empfänger als gemeinnützig anerkannt ist.

  • Mitgliedsbeiträge sind feste Pflichtzahlungen, die an die Mitgliedschaft geknüpft sind. Ob sie absetzbar sind, hängt ausschließlich vom Zweck des Vereins ab.

2. Wann sind Mitgliedsbeiträge absetzbar?

Beiträge an gemeinnützige Organisationen können im Rahmen der Sonderausgaben abgezogen werden – allerdings nicht, wenn der Verein einen „Freizeitbezug“ hat.

✗ Nicht absetzbar sind Beiträge an:

  • Sportvereine

  • Kultur-, Gesangs- und Musikvereine

  • Heimat- und Tierzuchtvereine

  • Vereine zur Förderung des Karnevals

Der Grund: Das Mitglied erhält durch seine Beitragszahlung eine direkte Gegenleistung (z. B. die Nutzung von Sportplätzen, Instrumenten oder die Teilnahme am Vereinsleben).

✓ Absetzbar sind Beiträge an:

  • Fördervereine (z. B. Schul- oder Kindergarten-Fördervereine)

  • Tierschutzvereine

  • Umwelt- und Naturschutzorganisationen (z. B. BUND, NABU)

  • Feuerwehr- und Rettungsdienste

3. Wann sind Spenden absetzbar?

Für freiwillige Spenden (die über den regulären Mitgliedsbeitrag hinausgehen oder von Nicht-Mitgliedern stammen) gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Gemeinnützigkeit: Der Verein muss vom Finanzamt offiziell als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sein (nachweisbar durch den Freistellungsbescheid).

  2. Keine Gegenleistung: Der Spender darf für seine Zuwendung keine direkte Gegenleistung oder persönliche Vorteile erhalten.

  3. Freiwilligkeit: Die Zahlung darf nicht erzwungen sein (z. B. keine gerichtlich auferlegten Geldstrafen).

4. Die Nachweisgrenzen beim Finanzamt

Um die Spende in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend zu machen, fordert das Finanzamt Nachweise. Hierbei gilt eine wichtige Grenze:

Spenden bis 300 Euro (Vereinfachter Nachweis)

Für Einzelspenden bis 300 Euro ist keine formelle Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) erforderlich. Es reicht ein sogenannter vereinfachter Nachweis:

  • Der Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg der Bank.

  • Bei Barspenden eine einfache Quittung des Vereins zusammen mit einem Beleg über den gemeinnützigen Zweck des Vereins.

Spenden über 300 Euro (Formelle Zuwendungsbestätigung)

Ab einem Betrag von 300,01 Euro ist eine offizielle Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster zwingend erforderlich. Diese muss vom Verein ausgestellt und dem Spender zugeschickt werden.

Wichtig: Seit einigen Jahren gilt die Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, Spender müssen die Belege nicht mehr proaktiv mit der Steuererklärung einschicken, sondern diese nur noch aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.

5. Wie viel lässt sich von der Steuer absetzen?

Spenden und absetzbare Mitgliedsbeiträge können insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Sollte jemand in einem Jahr besonders großzügig gespendet und diese 20-Prozent-Grenze überschritten haben, ist das Geld steuerlich nicht verloren: Der übersteigende Betrag wird automatisch als Spendenvortrag in das nächste Kalenderjahr vorgetragen und dann steuerlich berücksichtigt.

Zusammenfassung für Mitglieder:

  1. Prüfe, ob dein Verein Beiträge steuerlich absetzen darf.

  2. Hebe bei Spenden bis 300 Euro einfach den Kontoauszug auf.

  3. Bitte den Verein bei Spenden über 300 Euro um eine offizielle Zuwendungsbestätigung.

  4. Trage die Summe in deiner Steuererklärung im Bereich Sonderausgaben ein.


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Fragen und Antworten

Wann ist eine Spende an einen Verein von der Steuer steuerlich absetzbar?
Eine Spende ist steuerlich absetzbar, wenn der Empfänger ein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannter Verein ist, die Zuwendung freiwillig sowie ohne Gegenleistung erfolgt und sie den satzungsgemäßen Zwecken dient. Privatpersonen können Spenden bis zu 20 % des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
Bis zu welchem Betrag kann man Spenden ohne Spendenbescheinigung von der Steuer absetzen?
Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro reicht ein vereinfachter Spendennachweis aus. Um die Spende bei der Steuer steuerlich abzusetzen, genügt dem Finanzamt in diesem Fall der Kontoauszug oder der Bareinzahlungsbeleg der Bank zusammen mit einem einfachen Beleg des Vereins.
Sind Mitgliedsbeiträge im Verein auch steuerlich absetzbar?
Das kommt auf den Vereinszweck an. Mitgliedsbeiträge für Vereine, die primär Freizeitaktivitäten fördern (wie Sportvereine, Musikvereine oder Karnevalsvereine), kann man nicht von der Steuer steuerlich absetzen. Bei echten Fördervereinen oder kulturellen Institutionen hingegen sind oft auch die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar.
Wie können Vereine das Ausstellen von Spendenquittungen vereinfachen?
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Alexander Süß
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