Darf ein Verein Rücklagen bilden?
Ja, ein Verein kann Rücklagen bilden – insbesondere, wenn er gemeinnützig ist, gibt es dabei aber bestimmte Regeln zu beachten.
✅ Arten von Rücklagen für gemeinnützige Vereine
1. Zweckgebundene Rücklagen
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Für geplante, größere Ausgaben (z. B. Anschaffung eines Vereinsbusses, Sanierung eines Vereinsheims)
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Müssen konkret benannt und dokumentiert sein
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Verwendung muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen (ausnahmsweise bis zu 4 Jahre)
2. Freie Rücklagen
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Dürfen auch ohne konkreten Verwendungszweck gebildet werden
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Begrenzung: Max. 1/3 des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben pro Jahr darf als freie Rücklage gebildet werden
3. Satzungsmäßige Rücklagen
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Wenn die Vereinssatzung ausdrücklich die Bildung von Rücklagen vorsieht
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Auch hier gilt: Die Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden
📌 Wichtige Voraussetzungen
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Der Verein darf nicht unangemessen hohe Rücklagen bilden – sonst droht der Verlust der Gemeinnützigkeit
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Rücklagenbildung muss in der Buchführung klar erkennbar und nachvollziehbar sein
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Bei zweckgebundenen Rücklagen: Plan, Zeitrahmen und Zweck müssen dokumentiert werden
💡 Beispiel:
Ein Sportverein plant in 2 Jahren den Kauf neuer Sportgeräte für 10.000 €. Er darf dafür eine zweckgebundene Rücklage in dieser Höhe bilden und sie über 2 Jahre ansparen, solange der Zweck und Zeitrahmen dokumentiert sind.