Aas ist ein Transparenzregisterauszug?
Ein Transparenzregisterauszug ist ein offizielles Dokument aus dem deutschen Transparenzregister, das bestimmte Angaben über die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person oder Vereinigung enthält – also über diejenigen, die Kontrolle oder maßgeblichen Einfluss auf eine Organisation ausüben.
Das Transparenzregister wurde 2017 eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Es wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt und erfasst wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen und anderen Organisationen.
Inhalte eines Transparenzregisterauszugs
Ein Transparenzregisterauszug enthält typischerweise:
- Name, Geburtsdatum und Wohnsitzland der wirtschaftlich Berechtigten
- Staatsangehörigkeit
- Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (z. B. Anteil, Stimmrechtskontrolle oder Vertretungsbefugnis)
- Datum der Eintragung und ggf. Änderung
Im Fall von eingetragenen Vereinen (e. V.) gelten nach § 20a Geldwäschegesetz (GwG) die Vorstandsmitglieder als wirtschaftlich Berechtigte, da ein Verein keine Eigentümer oder Anteilseigner hat. Ihre Angaben werden meist automatisch aus dem Vereinsregister übernommen, wenn dort alles aktuell eingetragen ist.
Wann braucht man einen Transparenzregisterauszug?
Der Auszug dient als Nachweis der Eintragung und wird häufig benötigt:
- bei der Beantragung von Fördermitteln oder Zuschüssen
- zur Eröffnung eines Bankkontos für den Verein oder eine Organisation
- bei Notarterminen (z. B. für Satzungsänderungen oder Immobiliengeschäfte)
- zur Vorlage bei Behörden im Rahmen von Compliance-Prüfungen
Die Abrufung erfolgt digital über das Online-Portal des Transparenzregisters.
Öffentliche und erweiterte Auszüge
Es gibt zwei Arten von Auszügen:
- Einfacher Auszug (öffentliche Einsicht)
Jeder kann diesen abrufen, soweit kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Personen entgegensteht. Er zeigt die grundlegenden Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten. - Erweiterter Auszug (behördliche oder verpflichtete Stellen)
Enthält zusätzliche sensible Informationen und wird nur bestimmten Stellen – etwa Behörden, Notaren oder Kreditinstituten – zugänglich gemacht.
Gebühren und Befreiungen
Für die Führung im Transparenzregister fällt grundsätzlich eine Jahresgebühr an.
Seit dem Jahr 2024 sind jedoch gemeinnützige Vereine automatisch gebührenbefreit, wenn sie im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern geführt werden. Für nicht-gemeinnützige Organisationen beträgt die Jahresgebühr aktuell 19,80 €, auch für 2026, sofern keine neue Verordnung erlassen wird.
Fazit
Ein Transparenzregisterauszug dokumentiert, wer bei einem Verein oder Unternehmen die Kontrolle ausübt. Für eingetragene Vereine werden diese Daten meist automatisch aus dem Vereinsregister übernommen – der Vorstand gilt als wirtschaftlich Berechtigter.
Wichtig ist, dass die Angaben im Vereinsregister aktuell und vollständig sind, denn nur dann muss keine separate Meldung erfolgen. Änderungen im Vorstand oder bei den persönlichen Daten müssen sowohl beim Vereinsregister als auch indirekt für das Transparenzregister nachgepflegt werden.
