Was bedeutet „eingetragener Verein“ (e. V.)?
Ein eingetragener Verein ist ein Zusammenschluss von mindestens sieben Personen, der im Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen ist. Durch die Eintragung erhält der Verein den Zusatz „e. V.“ und wird zu einer eigenen juristischen Person.
Welche Vorteile hat ein eingetragener Verein?
Ein e. V. bietet mehrere Vorteile:
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Der Verein kann selbst Verträge abschließen (z. B. Miet- oder Versicherungsverträge)
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Der Verein kann klagen und verklagt werden
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Mitglieder haften in der Regel nicht persönlich
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Seriosität und rechtliche Klarheit nach außen
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Möglichkeit zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Was ist der Unterschied zwischen einem Verein und einem eingetragenen Verein?
Ein nicht eingetragener Verein existiert zwar, hat aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass oft die handelnden Personen persönlich haften. Ein eingetragener Verein dagegen ist rechtlich selbstständig und klar geregelt.
Wie wird ein Verein eingetragen?
Für die Eintragung sind folgende Schritte notwendig:
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Gründung durch mindestens sieben Personen
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Verabschiedung einer Satzung
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Wahl eines Vorstands
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Anmeldung beim Vereinsregister durch den Vorstand (notariell beglaubigt)
Was ist eine Satzung?
Die Satzung ist das grundlegende Regelwerk des Vereins. Sie legt unter anderem fest:
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Name und Sitz des Vereins
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Vereinszweck
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Mitgliedschaftsregeln
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Aufgaben des Vorstands
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Ablauf von Mitgliederversammlungen
Muss ein eingetragener Verein gemeinnützig sein?
Nein. Ein e. V. kann gemeinnützig, mildtätig, kirchlich oder auch nicht gemeinnützig sein. Die Gemeinnützigkeit wird gesondert vom Finanzamt geprüft und anerkannt.
Wer haftet bei einem eingetragenen Verein?
Grundsätzlich haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen. Der Vorstand haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Für wen eignet sich ein eingetragener Verein?
Ein e. V. eignet sich besonders für:
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Sport-, Kultur- und Musikvereine
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Fördervereine
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Soziale, schulische oder gemeinnützige Initiativen
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Gruppen, die langfristig organisiert arbeiten möchten
Kann ein eingetragener Verein wieder aufgelöst werden?
Ja. Die Auflösung erfolgt durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung oder aus rechtlichen Gründen. Das verbleibende Vermögen wird gemäß Satzung verwendet.
