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Darf ein Verein Rücklagen bilden?

Ja, ein Verein kann Rücklagen bilden – insbesondere, wenn er gemeinnützig ist, gibt es dabei aber bestimmte Regeln zu beachten.


Arten von Rücklagen für gemeinnützige Vereine

1. Zweckgebundene Rücklagen

  • Für geplante, größere Ausgaben (z. B. Anschaffung eines Vereinsbusses, Sanierung eines Vereinsheims)

  • Müssen konkret benannt und dokumentiert sein

  • Verwendung muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen (ausnahmsweise bis zu 4 Jahre)

2. Freie Rücklagen

  • Dürfen auch ohne konkreten Verwendungszweck gebildet werden

  • Begrenzung: Max. 1/3 des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben pro Jahr darf als freie Rücklage gebildet werden

3. Satzungsmäßige Rücklagen

  • Wenn die Vereinssatzung ausdrücklich die Bildung von Rücklagen vorsieht

  • Auch hier gilt: Die Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden


📌 Wichtige Voraussetzungen

  • Der Verein darf nicht unangemessen hohe Rücklagen bilden – sonst droht der Verlust der Gemeinnützigkeit

  • Rücklagenbildung muss in der Buchführung klar erkennbar und nachvollziehbar sein

  • Bei zweckgebundenen Rücklagen: Plan, Zeitrahmen und Zweck müssen dokumentiert werden


💡 Beispiel:

Ein Sportverein plant in 2 Jahren den Kauf neuer Sportgeräte für 10.000 €. Er darf dafür eine zweckgebundene Rücklage in dieser Höhe bilden und sie über 2 Jahre ansparen, solange der Zweck und Zeitrahmen dokumentiert sind.

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