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Können im Verein Fahrtkosten abgesetzt werden?

Ja, ein Verein kann Fahrtkosten absetzen, auch ohne Tabelle, aber bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Hier eine kompakte Übersicht:


Grundsätzliches

Ein gemeinnütziger Verein kann Fahrtkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen, wenn sie im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit stehen.


🧾 Was ist absetzbar?

  • Fahrten zu Veranstaltungen, Wettkämpfen, Sitzungen, Fortbildungen

  • Fahrten von ehrenamtlichen Helfern, wenn sie im Auftrag des Vereins tätig sind

  • Dienstreisen von Vorstandsmitgliedern


📌 Wichtige Voraussetzungen

  1. Belegnachweis: Auch ohne Tabelle müssen die Fahrten nachvollziehbar dokumentiert sein:

    • Wer ist gefahren?

    • Wann?

    • Wohin?

    • Warum (Zweck)?

    • Kilometeranzahl

  2. Nachweisarten:

    • Schriftliche Abrechnung der Fahrt (formlos, aber vollständig)

    • Quittung über Erstattung durch den Verein

  3. Kilometerpauschale (für Privatfahrzeug):

    • 0,30 € pro km (Stand 2024)

    • Gilt nur, wenn kein anderes Transportmittel bezahlt wurde


💡 Wichtig für den Verein

  • Fahrtkostenerstattungen dürfen nur erfolgen, wenn sie vorher in der Satzung, Geschäftsordnung oder einem Vorstandsbeschluss geregelt sind.

  • Bei Erstattungen an Ehrenamtliche gelten ggf. die Ehrenamtspauschale oder der Übungsleiterfreibetrag (steuerfreie Grenzen).

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