Was ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Der Begriff „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ bezeichnet laut § 14 der Abgabenordnung (AO) jede selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder Gewinne erzielt werden sollen – unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Im Kontext von Vereinen ist das Thema besonders sensibel:
Ein gemeinnütziger Verein darf zwar wirtschaftlich tätig sein, aber nur in begrenztem Rahmen, um seine Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.


Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Verein – einfach erklärt

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Verein liegt immer dann vor, wenn der Verein Leistungen gegen Entgelt anbietet, die über den ideellen Zweck hinausgehen.

Beispiele:

  • Verkauf von Speisen und Getränken auf Vereinsfesten

  • Betrieb einer Vereinsgaststätte

  • Verkauf von Fanartikeln oder Sportausrüstung

  • Werbeeinnahmen durch Sponsoring oder Anzeigen

Diese Tätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt, müssen aber steuerlich getrennt von der eigentlichen Vereinsarbeit behandelt werden.


Abgrenzung: Ideeller Bereich vs. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, müssen Vereine ihre Tätigkeiten klar trennen:

Bereich Beschreibung Steuerpflicht
Ideeller Bereich Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse steuerfrei
Vermögensverwaltung Zinsen, Mieteinnahmen meist steuerfrei
Zweckbetrieb Einnahmen, die direkt dem Vereinszweck dienen (z. B. Eintritt bei Benefizkonzerten) steuerbegünstigt
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen aus entgeltlichen Leistungen ohne direkten Vereinszweck steuerpflichtig

Wann gefährdet ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb die Gemeinnützigkeit?

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann die Gemeinnützigkeit eines Vereins gefährden, wenn:

  • der wirtschaftliche Bereich den ideellen Zweck überlagert,

  • Gewinne nicht dem Vereinszweck zugutekommen,

  • oder die Buchführung nicht sauber getrennt wird.

Das Finanzamt prüft genau, ob der Verein seine steuerbegünstigten Zwecke weiterhin klar verfolgt.
Deshalb sollten Vereine alle Einnahmen und Ausgaben getrennt nach Tätigkeitsbereichen dokumentieren.


Steuerliche Behandlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Sobald ein Verein wirtschaftlich tätig ist, kann er steuerpflichtig werden:

  • Körperschaftsteuer: ab einem Freibetrag von 45.000 € Gewinn (§ 24 KStG)

  • Gewerbesteuer: ebenfalls ab 45.000 € Freibetrag

  • Umsatzsteuer: sobald die Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit die Kleinunternehmergrenze (derzeit 22.000 €) überschreiten

💡 Tipp: Viele Vereine gründen für umfangreiche wirtschaftliche Tätigkeiten eine Tochter-GmbH oder gGmbH, um Haftungs- und Steuerfragen klar zu regeln.


Beispiele aus der Praxis

  1. Sportverein mit Vereinsheim:
    Betreibt der Verein eine öffentliche Gaststätte, gilt diese als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und ist steuerpflichtig.

  2. Musikverein mit Konzertverkauf:
    Einnahmen aus Konzerten, die der Förderung der Musik dienen, gelten als Zweckbetrieb, solange sie dem Vereinsziel dienen.

  3. Förderverein mit Online-Shop:
    Der Verkauf von Merchandise-Artikeln ist wirtschaftlich, wenn er nicht unmittelbar dem Vereinszweck dient.


So bleibt dein Verein rechtssicher

Damit der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nicht zum Problem wird, sollten Vereine:

  • eine klare Satzung mit Definition der Tätigkeitsbereiche haben,

  • getrennte Buchhaltung für jeden Bereich führen,

  • regelmäßig steuerliche Beratung in Anspruch nehmen,

  • und Gewinne ausschließlich für den Vereinszweck verwenden.


Fazit: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit Augenmaß

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann für Vereine eine wertvolle Einnahmequelle sein – vorausgesetzt, er bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Mit einer sauberen Trennung der Bereiche, klarer Buchführung und transparenter Verwendung der Mittel bleibt dein Verein gemeinnützig und finanziell stabil.

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