Was ist eine Abmahnung im Verein?

Eine Abmahnung ist eine formale Rüge, mit der ein Verein ein Mitglied auf ein bestimmtes, unerwünschtes Verhalten hinweist. Gleichzeitig wird das Mitglied aufgefordert, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen. Die Abmahnung erfüllt zwei zentrale Funktionen:
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Hinweisfunktion: Das Mitglied erfährt, welches Verhalten als problematisch angesehen wird.
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Warnfunktion: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Wiederholung strengere Sanktionen drohen können – z. B. der Ausschluss aus dem Verein.
Typische Gründe für eine Abmahnung im Verein
Eine Abmahnung kann ausgesprochen werden, wenn ein Vereinsmitglied gegen die Satzung, die Vereinsordnung oder grundlegende Verhaltensregeln verstößt. Häufige Beispiele:
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Störung des Vereinsfriedens (z. B. Beleidigungen oder Mobbing)
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Missachtung der Satzung oder Vereinsbeschlüsse
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Schädigung des Vereinsrufs nach außen
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Unbegründete Verweigerung von Mitgliedsbeiträgen
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Verweigerung notwendiger Mitwirkung bei Vereinsaufgaben
Je nach Schwere der Pflichtverletzung entscheidet der Vorstand über das Vorgehen – die Abmahnung ist dabei oft der erste Schritt.
Wer darf die Abmahnung im Verein aussprechen?
In der Regel liegt die Kompetenz zum Aussprechen einer Abmahnung beim Vorstand, da dieser den Verein nach innen und außen vertritt. Es ist jedoch möglich, dass die Vereinssatzung hierzu besondere Regelungen enthält. Wichtig ist:
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Die Satzung sollte klar definieren, wie Disziplinarmaßnahmen geregelt werden.
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Ohne entsprechende Satzungsgrundlage sollte der Vorstand besonders sorgfältig vorgehen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Form und Inhalt einer rechtswirksamen Abmahnung
Damit eine Abmahnung im Verein wirksam ist, sollte sie schriftlich erfolgen und folgende Punkte enthalten:
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Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens
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Hinweis auf verletzte Vereinsregeln (Satzung oder Ordnungen)
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Aufforderung, das Verhalten künftig zu unterlassen
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Androhung weiterer Maßnahmen (z. B. Vereinsausschluss)
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Datum und Unterschrift des Vorstands
Beispiel:
„Sie haben am 10. Oktober bei der Mitgliederversammlung wiederholt andere Mitglieder lautstark beleidigt, was gegen § X unserer Vereinssatzung verstößt. Wir fordern Sie auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen, da andernfalls weitere Maßnahmen, einschließlich eines möglichen Ausschlusses, geprüft werden.“
Kann ein Mitglied gegen eine Abmahnung vorgehen?
Ja. Ein Mitglied kann:
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schriftlich Stellung nehmen
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in manchen Vereinen Widerspruch einlegen
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notfalls gerichtlich gegen die Abmahnung vorgehen
Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein, da er das Vereinsklima belasten kann.
Fazit: Die Abmahnung als wichtiges Mittel zur Konfliktlösung
Die Abmahnung im Verein ist ein sinnvolles Werkzeug, um Konflikte strukturiert und fair zu lösen. Sie soll nicht bestrafen, sondern klare Erwartungen formulieren und das harmonische Miteinander im Verein sichern. Sowohl Vorstände als auch Mitglieder sollten die Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen einer Abmahnung kennen, um langfristig ein gesundes Vereinsleben zu gewährleisten.
