Nicht eingetragenen Verein gründen
Einen nicht eingetragenen Verein zu gründen, ist in Deutschland relativ unkompliziert. Hier sind die grundlegenden Schritte:
- Zweck festlegen: Definiere den Zweck des Vereins. Dieser sollte gemeinnützig oder ideeller Natur sein.
- Mitglieder finden: Du benötigst mindestens sieben Gründungsmitglieder. Diese können Freunde, Bekannte oder Interessierte sein, die den gleichen Zweck verfolgen.
- Satzung erstellen: Verfasse eine Satzung, die die grundlegenden Regeln des Vereins festlegt. Dazu gehören der Vereinsname, der Zweck, die Mitgliedschaftsbedingungen und die Regelungen zur Einberufung von Mitgliederversammlungen.
- Gründungsversammlung abhalten: Organisiere ein Treffen, um die Satzung zu verabschieden und den Vorstand zu wählen. Halte Protokoll über die Beschlüsse.
- Vorstand wählen: Bestimme die Mitglieder des Vorstands (z. B. 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister).
- Vereinsregister und Anerkennung: Ein nicht eingetragener Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen, muss also auch nicht die Formalitäten für die Eintragung durchlaufen. Du kannst ihn dennoch beim Finanzamt als gemeinnützig anerkennen lassen, wenn der Zweck dies zulässt.
- Öffentlichkeitsarbeit: Informiere die Öffentlichkeit über euren Verein, um Mitglieder und Unterstützer zu gewinnen.
Beachte, dass ein nicht eingetragener Verein rechtlich weniger abgesichert ist als ein eingetragener Verein (e.V.), insbesondere in finanziellen und haftungsrechtlichen Fragen.