Darf ein gemeinnütziger Verein Gewinne erzielen?
Ja, ein gemeinnütziger Verein darf Gewinne erzielen, allerdings mit bestimmten Einschränkungen und Bedingungen:
- Gewinnerzielungsabsicht: Der Verein darf nicht mit dem primären Ziel gegründet werden, Gewinne zu erzielen. Das Hauptziel sollte immer die Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke sein.
- Gewinnverwendung: Gewinne oder Überschüsse, die der Verein erwirtschaftet, müssen für gemeinnützige Zwecke und zur Erfüllung des Vereinszwecks verwendet werden. Sie dürfen nicht an die Mitglieder oder andere Personen ausgeschüttet werden.
- Mittelbindung: Die Gewinne müssen dem Vereinszweck entsprechend reinvestiert oder für gemeinnützige Aktivitäten genutzt werden. Das bedeutet, dass sie nicht dazu verwendet werden dürfen, die Mitglieder oder Führungskräfte des Vereins zu bereichern.
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Ein gemeinnütziger Verein darf neben seinen eigentlichen gemeinnützigen Aktivitäten auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe ausführen, solange diese eng mit dem Vereinszweck verbunden sind und der Gewinn ebenfalls für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. In solchen Fällen können jedoch Steuern auf die Einnahmen aus diesen wirtschaftlichen Tätigkeiten anfallen.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Gewinne oder Überschüsse, die ein gemeinnütziger Verein erwirtschaftet, nicht dazu dienen, private Interessen zu fördern oder Personen zu bereichern, sondern ausschließlich zur Verwirklichung der gemeinnützigen Ziele verwendet werden.