Was ist eine Spendenquittung?


Veröffentlicht am 28. April 2026 von Alexander Süß

Eine Spendenquittung, offiziell auch Zuwendungsbestätigung genannt, ist ein offizielles Dokument, mit dem ein steuerbegünstigter Verein oder eine gemeinnützige Organisation den Erhalt einer Spende bestätigt. Diese Bescheinigung dient dem Spender als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, um die getätigte Zuwendung steuerlich geltend zu machen. Durch eine ordnungsgemäß ausgestellte Spendenquittung kann der Spender seine Steuerlast mindern, da Spenden als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzbar sind.

Welche Voraussetzungen muss eine Spendenquittung erfüllen?

Damit eine Spendenquittung vom Finanzamt anerkannt wird, muss sie zwingend bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Das Dokument muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Zuwendenden sowie des Empfängers enthalten. Zudem müssen der exakte Betrag der Spende, das Datum der Zuwendung sowie der Hinweis auf die Gemeinnützigkeit des empfangenden Vereins aufgeführt sein. Eine gültige Spendenquittung muss zudem von einer zeichnungsberechtigten Person des Vereins unterschrieben werden, sofern es sich nicht um eine maschinelle Erstellung handelt, die das Unterschriftserfordernis unter bestimmten Bedingungen ersetzt.

Wann darf eine Spendenquittung ausgestellt werden?

Eine Spendenquittung darf ausschließlich von Organisationen ausgestellt werden, die vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sind. Spender sollten bei der Überweisung darauf achten, dass der Empfänger über einen aktuellen Freistellungsbescheid verfügt. Zudem muss der Spender nachweisen können, dass die Zuwendung freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt ist. Sobald eine Gegenleistung für das Geld erbracht wurde – beispielsweise beim Kauf eines Artikels auf einem Basar oder bei Eintrittsgeldern –, handelt es sich rechtlich nicht um eine Spende, weshalb für diese Zahlungen keine Spendenquittung ausgestellt werden darf.

Welche Erleichterungen gibt es bei kleinen Spenden?

Für kleinere Beträge sieht der Gesetzgeber vereinfachte Nachweisverfahren vor, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Bei Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro ist keine formelle Spendenquittung erforderlich. In diesem Fall genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ein einfacher Buchungsbeleg, wie etwa der Einzahlungsbeleg der Bank, ein Kontoauszug oder ein Ausdruck der Überweisung. Dieser sogenannte vereinfachte Spendennachweis muss lediglich Angaben über den Empfänger und dessen Freistellung zur Körperschaftssteuer enthalten, was meist durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Überweisungsträger oder dem Kontoauszug abgedeckt ist.

Zurück

 

Weitere Einträge