Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für eine Spendenquittung
Eine Spendenquittung ist ein zentrales Dokument für Spender und gemeinnützige Organisationen in Deutschland. Sie dient als Nachweis dafür, dass eine Zuwendung freiwillig, unentgeltlich und an eine steuerbegünstigte Organisation erfolgt ist. Damit Spender ihre Spenden steuerlich geltend machen können, müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Spendenquittung gelten, wer sie ausstellen darf und welche formalen Anforderungen beachtet werden müssen.
1. Gesetzliche Grundlage der Spendenquittung
Die gesetzlichen Vorgaben für eine Spendenquittung finden sich in mehreren Vorschriften des deutschen Steuerrechts. Zentral ist hier das Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere:
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§ 10b EStG: Regelt den Sonderausgabenabzug für Spenden und Mitgliedsbeiträge.
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§ 50 EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung): Enthält detaillierte Regelungen zur Ausstellung und zum Inhalt der Spendenquittung.
Die rechtliche Grundlage bestimmt, wer eine Spendenquittung ausstellen darf und unter welchen Bedingungen eine Zuwendung steuerlich absetzbar ist.
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2. Wer darf eine Spendenquittung ausstellen?
Nicht jede Organisation darf eine Spendenquittung ausstellen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation handelt, die in Deutschland als steuerbegünstigt anerkannt ist. Diese Anerkennung erfolgt durch das zuständige Finanzamt im Rahmen der sogenannten Gemeinnützigkeitsprüfung.
Zuwendungen an politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen sind ebenfalls steuerlich begünstigt, unterliegen aber besonderen Regeln. Auch ausländische Organisationen können in bestimmten Fällen Spendenquittungen ausstellen, wenn sie die Voraussetzungen des deutschen Steuerrechts erfüllen.
3. Welche Arten von Spendenquittungen gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Spenden unterschieden, woraus sich unterschiedliche Spendenquittungen ergeben:
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Geldspenden: Spenden in Form von Überweisungen, Barzahlungen oder Schecks.
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Sachspenden: Zuwendungen in Form von Gegenständen, Dienstleistungen oder Nutzungen.
Die Spendenquittung muss die Art der Spende genau benennen. Bei Sachspenden ist zusätzlich der Marktwert anzugeben, der vom Spender glaubhaft zu machen ist.
4. Formale Anforderungen an eine Spendenquittung
Die Spendenquittung muss bestimmten formalen Anforderungen entsprechen, damit sie vom Finanzamt anerkannt wird. Diese sind in § 50 EStDV geregelt. Die wichtigsten Punkte sind:
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Vollständiger Name und Anschrift des Spenders
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Name und Anschrift der empfangenden Organisation
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Datum der Zuwendung
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Höhe der Zuwendung (bei Geldspenden) bzw. Beschreibung und Wert der Sachspende
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Verwendungszweck der Spende (z. B. für satzungsgemäße Zwecke oder konkrete Projekte)
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Hinweis auf Gemeinnützigkeit der Organisation
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Unterschrift eines Vertretungsberechtigten der Organisation
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Bestätigung, dass keine Gegenleistung erbracht wurde
Seit 2013 dürfen Organisationen für Spendenquittungen ausschließlich die amtlich vorgeschriebenen Muster verwenden. Diese Muster werden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert.
5. Elektronische Spendenquittungen
Spendenquittungen dürfen auch elektronisch erstellt und übermittelt werden, beispielsweise als PDF per E-Mail. Wichtig ist jedoch, dass die Quittung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich, solange keine Zweifel an der Echtheit bestehen.
6. Vereinfachter Spendennachweis
Für Spenden bis 300 Euro pro Einzelzuwendung gilt ein vereinfachter Nachweis. In diesem Fall genügt dem Finanzamt:
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Ein Kontoauszug, eine Überweisungsbestätigung oder ein Einzahlungsbeleg
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Und ein Beleg der Organisation, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine steuerbegünstigte Spende handelt
Der vereinfachte Nachweis entlastet sowohl Spender als auch Organisationen und ist besonders bei Online-Spenden oder Spendenaktionen von Vorteil.
7. Pflichten der Organisation
Organisationen, die Spendenquittungen ausstellen, tragen eine besondere Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass:
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Die Quittungen wahrheitsgemäß und korrekt ausgestellt sind
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Die Spenden tatsächlich zu den angegebenen Zwecken verwendet werden
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Aufzeichnungen über die Zuwendungen geführt werden, um eine spätere Überprüfung durch das Finanzamt zu ermöglichen
Wer fahrlässig oder vorsätzlich falsche Spendenquittungen ausstellt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. In solchen Fällen kann das Finanzamt nicht nur die Gemeinnützigkeit aberkennen, sondern auch Haftungstatbestände gegen die Verantwortlichen prüfen.
8. Aufbewahrungspflicht
Für Spendenquittungen gilt eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Sowohl die Organisation als auch der Spender sollten die Quittungen sorgfältig archivieren, um sie im Bedarfsfall dem Finanzamt vorlegen zu können.
9. Steuerliche Geltendmachung durch den Spender
Spenden, für die eine gültige Spendenquittung vorliegt, können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der maximal absetzbare Betrag beträgt in der Regel 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Darüber hinausgehende Spenden können in Folgejahre vorgetragen werden (sogenannter Spendenvortrag).
Fazit
Die Spendenquittung ist ein wichtiges Instrument für steuerliche Vorteile und Transparenz im Spendenwesen. Damit sie vom Finanzamt anerkannt wird, müssen verschiedene gesetzliche Anforderungen erfüllt sein. Gemeinnützige Organisationen sollten die aktuellen Vorgaben genau beachten, insbesondere in Bezug auf Form, Inhalt und Ausstellung. Auch Spender sollten darauf achten, dass sie nur Quittungen akzeptieren, die den gesetzlichen Standards entsprechen. Nur so lässt sich die steuerliche Absetzbarkeit einer Spende sicher gewährleisten – zum Wohl der gemeinnützigen Sache und der steuerlichen Entlastung.