Wer muss das Gründungsprotokoll eines Vereins unterschreiben?
Das Gründungsprotokoll eines Vereins muss von allen anwesenden Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
Genauer gesagt:
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Es muss mindestens sieben Gründungsmitglieder geben, wenn der Verein als eingetragener Verein (e.V.) gegründet werden soll.
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Jedes Gründungsmitglied, das in der Gründungsversammlung teilgenommen hat, unterzeichnet das Protokoll mit vollem Namen.
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Zusätzlich unterschreiben die gewählten Personen für den Vorstand, insbesondere der oder die Vorstandsvorsitzende (bzw. Vorsitzende*r) und ggf. der/die Schriftführer*in.
Die Unterschriften bestätigen:
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die ordnungsgemäße Durchführung der Gründungsversammlung,
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die einstimmige oder mehrheitliche Annahme der Vereinssatzung,
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die Wahl des Vorstands,
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sowie die Einigung über die Gründung des Vereins.
Diese unterschriebene Niederschrift wird später zusammen mit der Satzung und dem Antrag auf Eintragung dem Amtsgericht vorgelegt, wenn der Verein als e.V. ins Vereinsregister eingetragen werden soll.