Wie darf man Rechnungen aufbewahren?


Veröffentlicht am 1. April 2026 von Alexander Süß

Die richtige Aufbewahrung von Rechnungen ist rechtlich verpflichtend und wichtig für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. In diesem FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Aufbewahrungsfristen, Formate und rechtliche Vorgaben.


Wie lange muss man Rechnungen aufbewahren?

Unternehmen und Selbstständige müssen Rechnungen in der Regel 10 Jahre lang aufbewahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Privatpersonen, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben, müssen Rechnungen in der Regel 2 Jahre aufbewahren – etwa bei Handwerkerleistungen (§ 14b UStG).


In welcher Form darf man Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen dürfen digital oder in Papierform aufbewahrt werden – wichtig ist, dass sie unveränderbar, vollständig und jederzeit lesbar sind.
Das bedeutet:

  • Eine Papierrechnung darf gescannt werden, sofern die digitale Version originalgetreu und revisionssicher gespeichert wird.
  • Eine elektronische Rechnung (z. B. PDF, E-Mail) muss ebenfalls digital archiviert werden.
    Ein Ausdruck einer elektronischen Rechnung reicht nicht als Nachweis aus.

Wo sollte man Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen müssen so aufbewahrt werden, dass sie jederzeit abrufbar und vor Verlust oder Manipulation geschützt sind.
Gängige Optionen sind:

  • Digitale Archivsysteme mit GoBD-konformer Speicherung
  • Ordner oder Aktenarchive für Papierformate
  • Sichere Cloud-Dienste mit Backup-Optionen und Zugriffskontrolle

Dürfen Rechnungen im Ausland aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrung von Rechnungen im Ausland ist grundsätzlich möglich, wenn der Zugriff von Deutschland aus gewährleistet ist und das Finanzamt bei einer Prüfung elektronischen Zugang erhält (§ 146 Abs. 2a AO).
Bei Nutzung ausländischer Cloud-Dienste sollte geprüft werden, ob die Daten in einem EU-Mitgliedstaat gespeichert sind.


Was gilt für elektronische Rechnungen?

Elektronische Rechnungen sind gleichberechtigt mit Papierrechnungen – sie müssen jedoch bestimmte Authentizitäts- und Integritätsanforderungen erfüllen.
Das bedeutet: Der Empfänger muss sicherstellen können,

  • dass die Rechnung echt ist (Absenderidentität),
  • dass sie nicht verändert wurde,
  • und dass ihr Inhalt lesbar und nachvollziehbar bleibt.

Muss man Rechnungen von Privatkäufen aufbewahren?

Privatpersonen sollten Rechnungen von größeren Anschaffungen (z. B. Elektrogeräte, Möbel) zumindest für die Dauer der Gewährleistung (2 Jahre) aufbewahren.
Für Handwerkerrechnungen gilt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 2 Jahren, da sie relevant für Nachweise gegenüber dem Finanzamt sein können.


Was passiert, wenn man Rechnungen nicht richtig aufbewahrt?

Werden Rechnungen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, drohen Steuerschätzungen durch das Finanzamt oder sogar Bußgelder.
Fehlen Belege bei einer Betriebsprüfung, kann das dazu führen, dass Vorsteuerabzüge gestrichen oder Einnahmen geschätzt werden.


Fazit: Rechnungen richtig aufbewahren lohnt sich

Ob digital oder auf Papier – Rechnungen aufbewahren ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Steuernachzahlungen und Streitfällen.
Eine strukturierte, GoBD-konforme Archivierung sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern spart im Alltag Zeit und Nerven.

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