Benötigt ein Verein eine Ausschankgenehmigung?


Veröffentlicht am 23. April 2026 von Alexander Süß

Ob ein Verein eine Ausschankgenehmigung benötigt, hängt entscheidend von der Art der Veranstaltung und dem Ausschank ab. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Grundsätzlich gilt: Wenn alkoholische Getränke öffentlich oder an vereinsfremde Personen gegen Entgelt (Gewinnerzielungsabsicht) ausgeschenkt werden, ist eine Genehmigung nötig.

  • Vorübergehende Veranstaltungen: Bei Vereinsfesten, Jubiläen oder Turnieren, die öffentlich zugänglich sind, benötigen Sie eine sogenannte „Gestattung“ gemäß § 12 Gaststättengesetz (GastG). Diese muss in der Regel mindestens zwei bis vier Wochen vorher beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.

  • Dauerhafter Betrieb: Wenn der Verein eine Vereinsgaststätte dauerhaft betreibt, ist eine vollwertige Gaststättenkonzession erforderlich.

Wann ist KEINE Genehmigung erforderlich?

In bestimmten Fällen können Sie sich den Gang zum Ordnungsamt sparen:

  • Interne Veranstaltungen: Wenn der Ausschank ausschließlich für Vereinsmitglieder bestimmt ist und die Veranstaltung nicht öffentlich beworben wird, ist in der Regel keine Gestattung notwendig.

  • Kein Alkoholausschank: Wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke und Speisen anbieten, benötigen Sie keine gaststättenrechtliche Erlaubnis.

  • Selbstkostenpreis: Teilweise entfällt die Genehmigungspflicht, wenn Getränke nur zum Selbstkostenpreis (ohne Gewinnabsicht) an einen geschlossenen Personenkreis abgegeben werden. Hinweis: Dies ist rechtlich oft ein Graubereich; im Zweifelsfall ist eine kurze Rücksprache mit der Kommune immer der sicherste Weg.

Wichtige Pflichten für Vereine

Auch wenn Sie keine Genehmigung brauchen, müssen Sie gesetzliche Vorschriften einhalten:

  • Jugendschutz: Das Jugendschutzgesetz muss strikt beachtet werden (kein Alkohol an unter 16-Jährige; keine Spirituosen an unter 18-Jährige).

  • Hygiene: Bei der Abgabe von Lebensmitteln und offenen Getränken gelten die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Hygienevorschriften.

  • Anzeige: In manchen Bundesländern oder Kommunen hat sich das Verfahren vereinfacht – dort reicht teilweise eine rechtzeitige Anzeige bei der Gemeinde statt eines förmlichen Antrags auf Gestattung.

Empfehlung: Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune leicht variieren können, ist der beste erste Schritt immer ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an Ihr örtliches Ordnungsamt. Dort kann man Ihnen genau sagen, ob für Ihr geplantes Event eine Anzeige genügt oder ein Antrag auf Gestattung gestellt werden muss.

Hinweis: dies ist keine Rechtsberatung.

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