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Muss eine Tagesordnung erstellt werden vor einer Mitgliederversammlung im Verein?

Ja, in der Regel muss eine Tagesordnung vor einer Mitgliederversammlung erstellt werden. Das ist nicht nur üblich, sondern oft auch in den Satzungen des Vereins vorgeschrieben oder durch gesetzliche Bestimmungen (z. B. im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 32 BGB) geregelt. Eine klare Tagesordnung hilft, die Versammlung strukturiert durchzuführen und ermöglicht den Mitgliedern, sich auf die Themen vorzubereiten.

Die Tagesordnung sollte zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt werden, damit alle Teilnehmer rechtzeitig informiert sind. Falls nachträglich Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden sollen, müssen auch diese rechtzeitig kommuniziert werden.

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