Welche rechtlichen Vorschriften gibt es für Sitzungsprotokolle?
Die rechtlichen Vorschriften für Sitzungsprotokolle im Verein hängen von den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Satzung des jeweiligen Vereins ab. Hier sind einige wichtige Punkte:
- Gesetzliche Vorgaben: Laut § 58 Nr. 4 BGB müssen Vereine in ihrer Satzung festlegen, wie Beschlüsse der Mitgliederversammlung beurkundet werden. Dies ist besonders wichtig, wenn Beschlüsse beim Vereinsregister angemeldet werden müssen, z. B. bei Satzungsänderungen oder Vorstandswechsel.
- Satzungsregelungen: Die Satzung des Vereins kann zusätzliche Anforderungen an die Protokollführung enthalten, wie z. B. die Pflicht zur Protokollierung aller wesentlichen Inhalte und Diskussionen der Mitgliederversammlung.
- Beweisfunktion: Protokolle dienen als rechtssicherer Nachweis für die gefassten Beschlüsse und können bei rechtlichen Streitigkeiten oder Prüfungen durch das Registergericht entscheidend sein.
- Inhalt: Ein Protokoll sollte mindestens die Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse und wesentlichen Diskussionen enthalten. Es ist ratsam, auch Datum, Ort, Teilnehmer und die Versammlungsleitung zu dokumentieren.