Was bedeutet „Abschreibung“ (AfA) bei Inventargütern?
Veröffentlicht am 7. Juli 2026 von Alexander Süß
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Da Gegenstände wie Computer oder Fahrzeuge durch die Nutzung an Wert verlieren, wird dieser Wertverlust steuerlich und buchhalterisch über die voraussichtliche Nutzungsdauer (z. B. 3 Jahre bei Laptops) verteilt abgesetzt.
