Was sind „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG)?
Veröffentlicht am 7. Juli 2026 von Alexander Süß
Das sind selbstständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten unter einer bestimmten gesetzlichen Grenze liegen. Sie müssen nicht über Jahre abgeschrieben werden, sondern können oft im Jahr der Anschaffung sofort voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden (dennoch müssen sie im Inventar geführt werden).
