Was bedeutet „Wiederwahl“ im Verein?
Unter einer Wiederwahl versteht man die erneute Wahl eines bereits amtierenden Vorstandsmitglieds oder Funktionsträgers in einem Verein. Sie ermöglicht, dass bewährte Personen ihre Arbeit fortsetzen können – vorausgesetzt, sie genießen weiterhin das Vertrauen der Mitglieder.
Im Vereinsrecht ist die Wiederwahl ein zentrales Element demokratischer Mitbestimmung. Sie sorgt für Kontinuität in der Vereinsarbeit, ohne die Mitsprache der Mitglieder einzuschränken.
Rechtliche Grundlagen der Wiederwahl
Die rechtliche Grundlage für die Wiederwahl findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 26–32 BGB.
Wichtige Punkte sind:
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Satzung geht vor: Die Vereinssatzung legt fest, ob und wie eine Wiederwahl möglich ist.
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Amtszeit: In der Regel endet das Amt nach einer bestimmten Dauer (z. B. zwei oder drei Jahre). Danach kann eine Wiederwahl stattfinden.
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Wahlverfahren: Die Wiederwahl muss ordnungsgemäß in einer Mitgliederversammlung durchgeführt werden.
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Protokollierung: Das Ergebnis der Wiederwahl muss im Versammlungsprotokoll dokumentiert werden.
Tipp: Wenn die Satzung keine Beschränkung vorsieht, ist eine mehrfache oder unbegrenzte Wiederwahl zulässig.
Vorteile einer Wiederwahl im Verein
Eine Wiederwahl kann viele positive Effekte auf den Vereinsbetrieb haben:
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Erfahrung bleibt erhalten: Der Vorstand kennt Abläufe, Mitglieder und Projekte.
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Kontinuität in der Arbeit: Langfristige Projekte können erfolgreich abgeschlossen werden.
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Vertrauen und Stabilität: Eine Wiederwahl signalisiert Zufriedenheit mit der bisherigen Arbeit.
Allerdings ist auch darauf zu achten, dass neue Impulse und Ideen nicht verloren gehen – ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erfahrung und Erneuerung ist ideal.
Ablauf der Wiederwahl im Verein
Der Ablauf einer Wiederwahl erfolgt in mehreren Schritten:
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Einladung zur Mitgliederversammlung: Mit Ankündigung des Tagesordnungspunkts „Wiederwahl des Vorstands“.
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Vorstellung der Kandidaten: Der bisherige Vorstand oder einzelne Mitglieder stellen sich erneut zur Wahl.
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Abstimmung: Per Handzeichen, Stimmzettel oder digital – je nach Satzung.
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Auszählung und Bekanntgabe: Das Ergebnis wird offiziell festgestellt.
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Protokollierung: Die Wiederwahl wird ins Vereinsprotokoll aufgenommen und vom Versammlungsleiter bestätigt.
Grenzen und Besonderheiten bei der Wiederwahl
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Begrenzte Amtszeit: Manche Satzungen beschränken die Anzahl der Wiederwahlen (z. B. maximal zwei Amtszeiten).
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Abwahlmöglichkeit: Auch ein wiedergewählter Vorstand kann bei Pflichtverletzung oder Vertrauensverlust abberufen werden.
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Neuwahl statt Wiederwahl: Wenn sich keine Person zur Wiederwahl stellt, muss eine Neuwahl erfolgen.
Beispiel: Wiederwahl des Vereinsvorstands
Ein Sportverein schreibt in seiner Satzung vor, dass der Vorstand für zwei Jahre gewählt wird. Nach Ablauf der Amtszeit stellt sich der Vorsitzende erneut zur Wahl.
Da die Mitglieder mit seiner Arbeit zufrieden sind, wird er mit großer Mehrheit wiedergewählt.
Durch diese Wiederwahl bleibt der Verein handlungsfähig und stabil.
Fazit: Wiederwahl sichert Kontinuität im Vereinsleben
Die Wiederwahl im Verein ist mehr als eine Formalität – sie stärkt Demokratie, Vertrauen und Stabilität innerhalb des Vereins.
Wer seine Aufgaben engagiert erfüllt, kann durch eine Wiederwahl die erfolgreiche Vereinsarbeit fortsetzen und gleichzeitig die Gemeinschaft stärken.
