Jetzt asVerein unverbindlich und kostenfrei 4 Wochen testen: Kostenlos testen

Digitales Kassenbuch und Vereinsbuchhaltung

Das digitale Kassenbuch von asVerein bietet Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit, Ihre Finanzen im Griff zu behalten. Diese Funktion ermöglicht es, Einnahmen und Ausgaben einfach zu erfassen und hilft dabei, den Überblick über die finanzielle Lage Ihres Vereins zu behalten. Automatisierte Buchungen und Berichte sorgen dafür, dass alle Transaktionen präzise dokumentiert werden, was Ihnen Zeit spart und die Genauigkeit Ihrer Aufzeichnungen gewährleistet. Zudem werden alle Daten sicher und verschlüsselt gespeichert, um Vertraulichkeit zu gewährleisten. Mit dem Kassenbuch von asVerein wird die Buchhaltung für Ihren Verein transparent und effizient gestaltet.

Wichtige Funktionen der Vereinsbuchhaltung

Einfache Erfassung Ihrer Ein- und Ausgaben

Anlegen und Importieren von Kontenplänen

Mandantenfähig

Ausgabe als Kassenbuch und EÜR

Import und Export von Buchungen

Erstellen und Versenden von Rechnungen

Ihre Vorteile

In asVerein ist alles integriert für Ihre Vereinsbuchhaltung.

Kassenbuch, Überschussrechnung, Auswertungen, Kontenplan, Rechnungslegung

Buchungen erstellen und bearbeiten

Mit der Buchungsmaske können Sie neue Buchungen erfassen und bearbeiten.

Folgende Optionen können Sie wählen:

  • Buchung auf Kasse oder Bank
  • Buchungskonto
  • Einnahme oder Ausgabe
  • Buchungsbereich (Ideell, Vermögen, Zweckbetrieb, Wirtschaftsbetrieb)

Kontenplan

Erstellen Sie im Bereich „Konten“ Ihren eigenen Konten, auf die Sie die Buchungen buchen können, um Einnahmen und Ausgaben übersichtlich abzurechnen.

Über die Importfunktion können Sie einen bestehenden Kontenrahmen importieren, z.B. den SKR-49, den Sie über asVerein downloaden können.

Buchungsjahre

Im Bereich „Jahre“ können Sie die einzelnen Buchungsjahre anlegen, denen dann die einzelnen Buchungen zugeordnet werden.

Sie können den Anfangsbestand von Kasse und Bank hinterlegen, um den aktuellen Stand Ihrer Vereins-Finanzen zu überwachen.

Überschuss-Rechnung

Erstellen Sie zum Abschluss eines Jahres die Überschuss-Rechnung, in der alle Einnahmen und Ausgaben summiert werden und ein Überschuss oder Verlust ausgegeben wird.

Sie können dabei zwischen einer einfachen Abrechnung wählen, in der nach den 4 Bereichen (Ideell, Vermögen, Zweckbetrieb, Wirtschaftsbetrieb) gruppiert wird.

Mit der erweiterten Abrechnung werden alle Einnahmen und Ausgaben nach den 4 Bereichen und den jeweiligen Konten summiert aufgeschlüsselt.

Sie können die Abrechnung in einer Druckansicht öffnen, oder als pdf-Datei exportieren.

Mitgliedsbeiträge und Spenden buchen

Wenn Sie eingegangen Zahlungen für Mitgliedsbeiträge und Spenden bestätigen, können Sie diese Zahlungen automatisch als Buchung ins Kassenbuch übernehmen.

Rechnungen erstellen

Mit dem Rechnungs-Modul können Sie Rechnungen und Gutschriften erstellen, verbuchen und als PDF ausdrucken und kopieren.

Sie können verschiedene Vorlagen individuell erstellen und anpassen und diese als Basis für Ihre Rechnungen nutzen.

Fragen und Antworten

Ja, ein Verein darf grundsätzlich ein elektronisches Kassenbuch führen, um seine finanziellen Transaktionen und Einnahmen sowie Ausgaben zu dokumentieren. Die elektronische Führung eines Kassenbuchs kann eine effiziente und genaue Methode sein, um die Finanzbuchhaltung zu verwalten.

Jedoch unterliegt auch die elektronische Führung eines Kassenbuchs den Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den nationalen Datenschutzgesetzen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im elektronischen Kassenbuch im Einklang mit den Datenschutzprinzipien steht. Dazu gehören insbesondere:

  1. Transparenz: Die betroffenen Personen sollten darüber informiert werden, welche Daten erfasst werden, wie sie verarbeitet werden und zu welchem Zweck.
  2. Rechtmäßigkeit: Es sollte eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten vorhanden sein. Im Falle eines Vereins können dies rechtliche Verpflichtungen oder berechtigte Interessen sein.
  3. Zweckbindung: Die Daten sollten nur für den bestimmten Zweck der Buchführung und Finanzverwaltung verwendet werden.
  4. Datenminimierung: Es sollten nur die notwendigen Daten erfasst werden, um den Buchführungszweck zu erfüllen.
  5. Richtigkeit: Die erfassten Daten sollten korrekt und aktuell sein.
  6. Sicherheit: Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
  7. Speicherbegrenzung: Die Daten sollten nur so lange gespeichert werden, wie es für den Buchführungszweck erforderlich ist.

Es ist ratsam, dass der Verein sicherstellt, dass das elektronische Kassenbuch gut geschützt ist, Zugriffsrechte angemessen eingeschränkt sind und geeignete Maßnahmen zur Datensicherheit ergriffen werden. Bei Unsicherheiten oder komplexeren Fällen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat oder einen Datenschutzexperten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Für die Buchhaltung eines Vereins gelten verschiedene Pflichten, die sicherstellen sollen, dass die finanziellen Angelegenheiten ordnungsgemäß und transparent verwaltet werden. Hier sind einige typische Pflichten für die Vereinsbuchhaltung:

  1. Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung: Der Verein ist verpflichtet, eine klare und nachvollziehbare Buchführung zu führen. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen dokumentiert und aufgezeichnet werden.
  2. Erstellung von Jahresabschlüssen: Der Verein muss Jahresabschlüsse erstellen, die eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. einen Anhang umfassen. Diese geben einen Überblick über die finanzielle Lage des Vereins am Ende eines Geschäftsjahres.
  3. Einnahmen- und Ausgabenübersicht: Es ist wichtig, eine klare Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins zu haben. Dies umfasst Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördermittel, Ausgaben für Projekte, Verwaltungskosten usw.
  4. Belegpflicht: Alle finanziellen Transaktionen sollten mit entsprechenden Belegen dokumentiert werden. Das können Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge usw. sein.
  5. Kassenführung: Falls der Verein eine Kasse führt, muss auch hierüber Buch geführt werden. Die Kassenführung muss nachvollziehbar sein und regelmäßig überprüft werden.
  6. Compliance mit Steuervorschriften: Der Verein muss seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllen, einschließlich der Abführung von Steuern und der rechtzeitigen Einreichung von Steuererklärungen.
  7. Prüfung der Jahresrechnung: Abhängig von den gesetzlichen Anforderungen oder den Vereinsregelungen kann eine externe Prüfung der Jahresrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen Steuerberater erforderlich sein.

Die genauen Anforderungen und Pflichten für die Vereinsbuchhaltung können je nach Land und regionalen Vorschriften variieren. Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einem Fachmann für Vereinsbuchhaltung vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.