Spenden steuerlich absetzen: Der große FAQ-Ratgeber für Steuerzahler und Vereine
Wer Gutes tut, kann dabei auch Steuern sparen. Doch worauf muss man achten, wenn man Spenden steuerlich absetzen möchte? In diesem FAQ-Ratgeber beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Spendenquittungen, Höchstgrenzen und die vereinfachte Nachweispflicht.
1. Kann ich jede Spende steuerlich absetzen?
Nein, das geht leider nicht. Damit du deine Spenden steuerlich absetzen kannst, muss der Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation sein. Dazu gehören beispielsweise gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kirchen oder politische Parteien. Die Organisation muss ihren Sitz in Deutschland (oder unter bestimmten Bedingungen in der EU) haben. Private Hilfskampagnen – wie etwa eine Geldsammlung für Nachbarn in Not – sind steuerlich nicht abziehbar.
2. Bis zu welcher Höhe sind Spenden steuerlich abziehbar?
Für die meisten Spenden gilt: Du kannst sie bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrags deiner Einkünfte als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
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Beispiel: Betragen deine jährlichen Einkünfte 40.000 Euro, kannst du bis zu 8.000 Euro an Spenden direkt absetzen.
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Solltest du in einem Jahr einmal mehr gespendet haben, geht das Geld nicht verloren: Der Betrag wird vom Finanzamt automatisch in das nächste Jahr vorgetragen (sogenannter Spendenvortrag).
3. Brauche ich immer eine offizielle Spendenbescheinigung?
Für Beträge bis zu 300 Euro (pro Einzelspende) gilt das vereinfachte Verfahren. Hier verlangt das Finanzamt keine offizielle Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Es genügt der sogenannte vereinfachte Nachweis. Das kann ein einfacher Kontoauszug, ein valider Pay-Pal-Beleg oder der Einzahlungsbeleg der Bank sein, zusammen mit einem Beleg der Organisation, aus dem der steuerbegünstigte Zweck hervorgeht. Für Beträge über 300 Euro stellt dir der Verein eine offizielle Spendenbescheinigung aus.
Wichtig für Vereine: Um Unterstützern das Leben so leicht wie möglich zu machen, sollten Vereine den Prozess der Spendenabwicklung und Quittungsausstellung weitgehend automatisieren. Wenn du eine WordPress-Website betreibst, kannst du Spendenprozesse und Nachweise direkt im Backend organisieren. Eine professionelle Erweiterung wie die Spendenverwaltung für WordPress von ASVerein hilft dabei, den Überblick zu behalten und Spendern ihre Bescheinigungen fehlerfrei zukommen zu lassen.
4. Wo trage ich Spenden in der Steuererklärung ein?
Spenden gehören in den Bereich der Sonderausgaben. Wenn du deine Steuererklärung per ELSTER oder mit einer Steuersoftware machst, findest du dort das Formular „Anlage Sonderausgaben“. Dort unterscheidet das Finanzamt zwischen:
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Spenden an gemeinnützige Organisationen (klassische Sach- und Geldspenden)
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Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen (diese werden steuerlich besonders intensiv gefördert)
5. Kann man auch Sachspenden von der Steuer absetzen?
Ja, auch Kleidung, Spielzeug oder Elektronik, die du an eine gemeinnützige Organisation gibst, lassen sich absetzen. Der Verein stellt dir dafür eine Sachspendenquittung aus. Entscheidend ist hierbei der Marktwert (oder Zeitwert) der gespendeten Gegenstände zum Zeitpunkt der Spende. Bei fabrikneuen Sachen gilt der Kaufpreis laut Beleg. Bei gebrauchten Gegenständen musst du schätzen, was die Sache auf dem Flohmarkt oder über Kleinanzeigen noch wert gewesen wäre.
6. Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einem Mitgliedsbeitrag?
Das ist eine wichtige Nuance: Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine (z. B. zur Förderung von Kunst und Kultur) kannst du oft genauso wie Spenden steuerlich absetzen.
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Die Ausnahme: Beiträge an Vereine, die primär Freizeitaktivitäten oder den Eigensport fördern (wie der lokale Fußballverein, der Karnevalsverein oder Kleingartenvereine), sind laut Gesetz nicht abziehbar. Reine Spenden an diese Vereine hingegen schon.
Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
