Was ist ein Kassenbericht


Veröffentlicht am 31. August 2026 von Alexander Süß

Ein Kassenbericht ist eine buchhalterische Aufstellung aller täglichen Bargeldeinnahmen und -ausgaben eines Unternehmens. Er dient dazu, den tatsächlichen Soll-Bargeldbestand zum Geschäftsschluss zu ermitteln und diesen mit dem Ist-Bestand in der Geschäftskasse abzugleichen. Insbesondere für bargeldintensive Betriebe (wie Einzelhandel, Gastronomie oder Handwerk) ist der Kassenbericht ein zentrales Dokument für die ordnungsgemäße Buchführung und Finanzamt-Prüfungen.

Was unterscheidet den Kassenbericht vom Kassenbuch?

  • Kassenbericht: Erfasst die Gesamtsumme aller Bareinnahmen und -ausgaben eines einzelnen Tages retrograd (vom Endbestand ausgehend). Er wird vor allem bei einer offenen Ladenkasse genutzt.

  • Kassenbuch: Dokumentiert jede einzelne Bargeldbewegung im Tagesverlauf chronologisch und fortlaufend mit Beleg.

Wer ist verpflichtet, einen Kassenbericht zu führen?

Jeder Gewerbetreibende, der zur Buchführung verpflichtet ist und Bargeldgeschäfte tätigt. Auch Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR), die eine offene Ladenkasse nutzen, müssen Kassenberichte führen, um die Vollständigkeit ihrer Einnahmen gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

Welche Angaben muss ein Kassenbericht enthalten?

  • Datum und Name des Betriebs

  • Kassenanfangsbestand des Tages

  • Summe der Bareinnahmen (Tageslosung)

  • Einzeln aufgelistete Barausgaben (mit Belegen)

  • Entnahmen und Einlagen (z. B. Privatentnahmen oder Bankeinzahlungen)

  • Ermittelter Kassensollbestand

  • Zählprotokoll bzw. Kassenistbestand (tatsächlich gezähltes Geld)

  • Kassendifferenz (falls Soll- und Istbestand abweichen)

  • Unterschrift der zuständigen Person

Wie wird die Tageslosung im Kassenbericht berechnet?

Die Berechnung erfolgt rückwärts ausgehend vom gezählten Endbestand:

$$\text{Kassenendbestand (Ist)} + \text{Barausgaben} + \text{Privatentnahmen} – \text{Kassenanfangsbestand} – \text{Privateinlagen} = \text{Tageslosung (Einnahmen)}$$

Was sind die wichtigsten formalen Regeln?

  • Täglichkeit: Der Bericht muss zwingend jeden Tag nach Geschäftsschluss erstellt werden.

  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen dürfen nicht unerkannt möglich sein.

  • Aufbewahrungsfrist: Kassenberichte müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

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Alexander Süß
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