Was ist ein Kassenbericht
Ein Kassenbericht ist eine buchhalterische Aufstellung aller täglichen Bargeldeinnahmen und -ausgaben eines Unternehmens. Er dient dazu, den tatsächlichen Soll-Bargeldbestand zum Geschäftsschluss zu ermitteln und diesen mit dem Ist-Bestand in der Geschäftskasse abzugleichen. Insbesondere für bargeldintensive Betriebe (wie Einzelhandel, Gastronomie oder Handwerk) ist der Kassenbericht ein zentrales Dokument für die ordnungsgemäße Buchführung und Finanzamt-Prüfungen.
Was unterscheidet den Kassenbericht vom Kassenbuch?
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Kassenbericht: Erfasst die Gesamtsumme aller Bareinnahmen und -ausgaben eines einzelnen Tages retrograd (vom Endbestand ausgehend). Er wird vor allem bei einer offenen Ladenkasse genutzt.
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Kassenbuch: Dokumentiert jede einzelne Bargeldbewegung im Tagesverlauf chronologisch und fortlaufend mit Beleg.
Wer ist verpflichtet, einen Kassenbericht zu führen?
Jeder Gewerbetreibende, der zur Buchführung verpflichtet ist und Bargeldgeschäfte tätigt. Auch Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR), die eine offene Ladenkasse nutzen, müssen Kassenberichte führen, um die Vollständigkeit ihrer Einnahmen gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Welche Angaben muss ein Kassenbericht enthalten?
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Datum und Name des Betriebs
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Kassenanfangsbestand des Tages
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Summe der Bareinnahmen (Tageslosung)
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Einzeln aufgelistete Barausgaben (mit Belegen)
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Entnahmen und Einlagen (z. B. Privatentnahmen oder Bankeinzahlungen)
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Ermittelter Kassensollbestand
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Zählprotokoll bzw. Kassenistbestand (tatsächlich gezähltes Geld)
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Kassendifferenz (falls Soll- und Istbestand abweichen)
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Unterschrift der zuständigen Person
Wie wird die Tageslosung im Kassenbericht berechnet?
Die Berechnung erfolgt rückwärts ausgehend vom gezählten Endbestand:
Was sind die wichtigsten formalen Regeln?
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Täglichkeit: Der Bericht muss zwingend jeden Tag nach Geschäftsschluss erstellt werden.
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Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen dürfen nicht unerkannt möglich sein.
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Aufbewahrungsfrist: Kassenberichte müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
