Vereinsgeschäftsführer*in?


Veröffentlicht am 13. Dezember 2022 von Alexander Süß

Vereinsorganisation noch sachgemäß?

Es kommt immer wieder vor, dass sich Vereinsvorstände der sorgfältigen Wahrnehmung der tagtäglich anfallenden Vereinsgeschäfte nicht mehr gewachsen fühlen. Der Verein hat einen Umfang angenommen, der rein ehrenamtlich tätige Vorstände überfordert. Als Vorstand möchte man ja auch keine Fehler machen oder die Zügel schleifen lassen. Häufig ist den Akteuren dann nicht klar, welche Lösungen sich im Einzelnen anbieten, um die Vereinsorganisation insoweit zu optimieren.

Vereinsgeschäftsführer*in? Hauptamtlicher Vorstand? Besonderer Vertreter?

Entspricht also die vereinsinterne Organisation noch den tatsächlichen täglichen Bedürfnissen Ihres Vereins? Ist Ihr rein ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstand den alltäglich zu bearbeitenden Fragestellungen zeitlich noch gewachsen oder sollte überlegt werden, den Verein durch einen hauptamtlichen Vorstand oder einen/eine Geschäftsführer*in, ggfs auch als besonderem Vertreter/Vertreterin gemäß § 30 BGB, leiten zu lassen, welche im Rahmen des mit ihm/ihr abgeschlossenen Arbeits-/Dienstvertrages dem Verein zeitlich voll zur Verfügung stehen?

Um herauszufinden, welche der möglichen Varianten für die Vereinsstruktur die sinnvollste ist, bietet RA Oliver Vogelmann-Kopf verschiedene Lösungsmöglichkeiten an, die in einem gemeinsamen Gespräch gefunden und anschließend praktisch umgesetzt werden können. Es gibt bei den verschiedenen Möglichkeiten eine Vielzahl von zu beachtenden Punkten, die im Einzelfall besprochen werden müssen.

Satzungscheck

In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die Vereinssatzung diese Veränderungen zulässt oder ob insoweit Änderungen vorgenommen werden müssen. Auch für die Frage der Gemeinnützigkeit ist eine vorherige Satzungsüberprüfung unbedingt erforderlich.

Für weitere Informationen zum Thema Vereinsgeschäftsführer*in steht Ihnen Herr RA Oliver Vogelmann-Kopf gern zur Verfügung:

RA Oliver Vogelmann-Kopf, Marburgwww.vereinsrecht-marburg.de